Die KI-Verordnung: Daten, Werkzeug und Artikel
Verordnung (EU) 2024/1689 · Artikel 4, in der geänderten Fassung
Der Nachweis zur KI-Kompetenz nach Artikel 4: die Maßnahmen je Gruppe, aufgeschrieben
Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 für jeden Anbieter und Betreiber, und in der Fassung vom 27. Juli 2026 verlangt er Maßnahmen, die zu den Menschen und dem Kontext passen, kein garantiertes Niveau. Der Nachweis ist eine Tabelle aus Gruppen und Maßnahmen. Füllen Sie sie aus, und die Seite schreibt das Dokument, mit dem geänderten Absatz zitiert und den Klauseln, unter denen er liegt. Nichts, was Sie eingeben, verlässt diese Seite.
Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.
Artikel 4 Absatz 1, ersetzt mit Wirkung vom 27. Juli 2026
Wer in Ihrem Auftrag KI betreibt, und die Maßnahme für jede Gruppe
Eine Zeile je Gruppe von Personen mit denselben Systemen und demselben Kontext: Der Artikel verlangt, dass die Maßnahme ihre Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung und den Nutzungskontext berücksichtigt, eine Gruppe sind also Personen, für die dieselbe Maßnahme passt. Beschäftigte und Auftragnehmer zählen beide.
Zeilen noch ohne Maßnahme oder Verantwortlichen: Entwicklung, Fachanwender, Personen mit menschlicher Aufsicht. Der Artikel ist eine Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, eine Gruppe ohne Maßnahme ist also die Stelle, an der der Nachweis dünn ist.
Der Nachweis
# Maßnahmen zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 Erstellt am nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 in der durch die Verordnung (EU) 2026/1744 mit Wirkung vom 27. Juli 2026 ersetzten Fassung, gelesen im Amtsblatt am 12. September 2026. Keine Rechtsberatung. ## Die Pflicht, in den Worten der Verordnung > Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren. ## Die Maßnahmen, je Gruppe | Gruppe | Betriebene Systeme | Nutzungskontext | Vorkenntnisse | Maßnahme | Wann | Verantwortlich | |---|---|---|---|---|---|---| | Entwicklung | [auszufüllen] | [auszufüllen] | [auszufüllen] | [auszufüllen] | [auszufüllen] | [auszufüllen] | | Fachanwender | [auszufüllen] | [auszufüllen] | [auszufüllen] | [auszufüllen] | [auszufüllen] | [auszufüllen] | | Personen mit menschlicher Aufsicht | [auszufüllen] | [auszufüllen] | [auszufüllen] | [auszufüllen] | [auszufüllen] | [auszufüllen] | Gruppen noch ohne Maßnahme oder Verantwortlichen: Entwicklung, Fachanwender, Personen mit menschlicher Aufsicht. ## Was dieser Nachweis nicht behauptet Die Maßnahmen unterstützen die Entwicklung der KI-Kompetenz der genannten Personen; Artikel 4 Absatz 1 verpflichtet die Organisation nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren, und dieser Nachweis behauptet das nicht. Wo ein Hochrisiko-System betrieben wird, sind die mit der menschlichen Aufsicht betrauten Personen oben mit ihrer Maßnahme genannt (Artikel 26 Absatz 2). ## Überprüfung Nächste Überprüfung: [festzulegen]. Der Nachweis wird erneut geprüft, wenn ein neues KI-System in Betrieb genommen wird, wenn sich die Zweckbestimmung eines Systems ändert, wenn eine neue Personengruppe ein System zu betreiben beginnt, und wenn die Kommission praktische Beispiele nach Artikel 4 Absatz 2 oder das KI-Gremium Empfehlungen nach Artikel 4 Absatz 3 veröffentlicht. ## Wo der Nachweis liegt In einem Managementsystem nach ISO/IEC 42001 ist diese Tabelle der Kompetenznachweis der Klausel 7.2 und der Bewusstseinsnachweis der Klausel 7.3 sowie die Personen und Fähigkeiten, von denen jedes KI-System nach Maßnahme A.4.6 abhängt; die Maßnahmen sind die Schulung, die die Organisation als notwendig bestimmt hat, und der Nachweis, dass sie erhalten wurde. Dieses Dokument ist ein Nachweisgerüst, geschrieben aus dem Text von Artikel 4 anhand der eingegebenen Zeilen. Es ist keine Rechtsberatung; die praktischen Beispiele der Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 sind die Referenz dafür, was passt.
Der Kompetenznachweis ist einer, den ein ISO-42001-System von Haus aus führt
StandardOS führt die Nachweise der Klauseln 7.2 und 7.3 je Person und je System, mit Maßnahme, Datum und Verantwortlichem, neben der Folgenabschätzung und dem Vorfallregister, in sechs Sprachen. Diese Tabelle geht als erster Nachweis hinein.
Artikel 4 in der neuen Fassung: was er verlangt und nicht verlangtIst Ihr System ein Hochrisiko-System? Die Einstufung