Cyber Resilience Act: alle Werkzeuge und Artikel

Etwas ist passiert. Wann haben Sie davon erfahren?

Was ist passiert
  1. 24h

    Frühwarnung

    das Datum der Kenntnisnahme ist nicht erfasst.

  2. 72h

    Meldung der Schwachstelle

    das Datum der Kenntnisnahme ist nicht erfasst.

  3. 14Tage

    Abschlussbericht

    keine Frist, bis eine Abhilfemaßnahme verfügbar ist.

Ihre CRA-Meldefristen

Ab dem 11. September 2026 setzt die Kenntnisnahme einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle in einem Produkt, das Sie auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, eine 24-Stunden-Uhr in Gang. Diese Seite berechnet alle drei Fristen, auch die, die die meisten Darstellungen falsch wiedergeben.

Die drei Uhren haben nicht denselben Startpunkt

Die 24-Stunden- und die 72-Stunden-Frist laufen beide ab dem Moment der Kenntnisnahme. Der Abschlussbericht nicht. Bei einer Schwachstelle läuft er 14 Tage ab Verfügbarkeit einer Abhilfe- oder Minderungsmaßnahme, ein Datum, das es womöglich noch nicht gibt: Ein dokumentierter Workaround setzt ihn in Gang, nicht nur ein Fix. Bei einem Vorfall läuft er einen Monat ab der 72-Stunden-Meldung, er existiert also erst, wenn diese Meldung eingereicht ist. Wo es kein Datum gibt, nennt diese Seite den fehlenden Anker, statt eine Zahl auszugeben.

Startet die 24-Stunden- und die 72-Stunden-Uhr.

  1. Frühwarnung

    Art. 14(2)(a)

    das Datum der Kenntnisnahme ist nicht erfasst.

    24 Stunden ab Kenntnisnahme

  2. Meldung der Schwachstelle

    Art. 14(2)(b)

    das Datum der Kenntnisnahme ist nicht erfasst.

    72 Stunden ab Kenntnisnahme

  3. Abschlussbericht

    Art. 14(2)(c)

    keine Frist, bis eine Abhilfemaßnahme verfügbar ist.

    14 Tage, nachdem eine Abhilfe- oder Minderungsmaßnahme verfügbar ist

Geben Sie den Moment der Kenntnisnahme ein, um die Uhren zu starten.

Für wen das gilt

Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, und Verwalter quelloffener Software. Keine Größenschwelle und keine KMU-Ausnahme findet sich nirgends im CRA, und nach Artikel 69 Absatz 3 erfasst die Meldepflicht Produkte, die schon vor der vollständigen Anwendung der Verordnung im Dezember 2027 auf dem Markt waren.

Erwägungsgrund 12 stellt Cloud-Dienstmodelle, einschließlich Software as a Service, außerhalb des CRA und innerhalb von NIS2, sehr viele Softwareunternehmen liegen also vollständig außerhalb des Anwendungsbereichs. Diese Feststellung hängt davon ab, was Sie tatsächlich in Verkehr bringen, und sie zu treffen und festzuhalten ist Ihre Sache. Wir treffen sie nicht für Sie auf einer Marketingseite.

Fällt Ihr Produkt darunter? Sechs Fragen, eine schriftliche Feststellung

Die Pflicht gilt. Fünf Dinge, die heute bereitstehen sollten

Keines davon dauert lange. Alle sind in der ersten Stunde eines Vorfalls unmöglich gut zu erledigen, und genau dann entdeckt ein Unternehmen ohne sie, dass es sie gebraucht hätte.

  1. 1Entscheiden Sie, ob Sie im Anwendungsbereich sind, und halten Sie die Entscheidung schriftlich fest. Software, die Sie installieren oder herunterladen, Mobil- und Desktop-Apps, Bibliotheken und Geräte sind drin. Reine Software as a Service ist draußen. Fernverarbeitung, ohne die ein Produkt nicht funktioniert, ist wieder drin. Eine festgehaltene Feststellung ist das, was Sie vorzeigen, wenn jemand fragt, warum Sie gemeldet haben oder nicht.
  2. 2Finden Sie Ihr CSIRT. Meldungen gehen an das als Koordinator benannte CSIRT des Mitgliedstaats Ihrer Hauptniederlassung. Liegt Ihre Hauptniederlassung außerhalb der EU, wählt Artikel 14 den Mitgliedstaat Ihres Bevollmächtigten, dann Ihres größten Einführers, dann Ihres größten Händlers, dann den, in dem die meisten Ihrer Nutzer sind. Die Koordinatoren sind unten aufgeführt.
  3. 3Geben Sie der Person, die melden wird, ein EU-Login mit Zwei-Faktor-Authentifizierung. Die zentrale Meldeplattform der ENISA verlangt ein persönliches EU-Login-Konto mit eingeschalteter Multi-Faktor-Authentifizierung. An einem ruhigen Tag ist das eine Aufgabe von zehn Minuten, in Stunde dreiundzwanzig eine sehr lange.
  4. 4Benennen Sie diese Person, und eine Vertretung. Die 24-Stunden-Uhr pausiert nicht für den Jahresurlaub.
  5. 5Einigen Sie sich, was "Kenntnis erlangt" für Sie bedeutet. Dieser Moment startet die Uhr, und ein Team, das nicht entschieden hat, ob eine Kunden-E-Mail, ein Scanner-Alarm oder ein bestätigter Exploit der Auslöser ist, wird darüber streiten, während die Stunden laufen.

Wohin Meldungen gehen

An das als Koordinator für Ihre Hauptniederlassung benannte CSIRT und an die ENISA, beides über die zentrale Meldeplattform der ENISA, die am 11. September 2026 in Betrieb ging, dem Tag, an dem die Pflicht begann, nur auf Englisch läuft, keine API hat und ein persönliches EU-Login mit Multi-Faktor-Authentifizierung verlangt. Nichts auf dieser Seite reicht etwas ein; sie sagt Ihnen, wann Sie es müssten. Die Plattform ist unter portal.cra-srp.enisa.europa.eu

Die Tabelle ist die Liste der als Koordinator benannten CSIRTs, wie die ENISA sie am 10. September 2026 veröffentlicht hat, dem Tag vor der Eröffnung der Plattform, abgelesen am 12. September 2026; der Link ist die erste Kontaktseite, die die ENISA für jeden Staat angibt. In den meisten Staaten ist es das nationale CSIRT, das der Staat in das EU-CSIRTs-Netzwerk entsandt hat. Eine andere Stelle ist es in Kroatien (NCSC-HR), Tschechien (NÚKIB). Die ENISA sagt, eine beim falschen Koordinator eingereichte Meldung könne für ungültig erklärt werden und müsse erneut eingereicht werden; die Zeile Ihrer Hauptniederlassung gehört daher in Ihr Vorfallsverfahren. Liste der ENISA.

Als Koordinator benannte CSIRTs nach dem Cyber Resilience Act, nach EU-Mitgliedstaat
MitgliedstaatAls Koordinator benanntes CSIRTKontaktseite
ÖsterreichCERT.at · Computer Emergency Response Team Austriawww.cert.at
BelgienCCB · Centre for Cybersecurity Belgiumccb.belgium.be
BulgarienCERT Bulgaria · CERT Bulgariawww.govcert.bg
KroatienNCSC-HR · National Cyber Security Centre of Croatiancsc.hr
ZypernCSIRT-CY · National CSIRT-CYwww.csirt.cy
TschechienNÚKIB · National Cyber and Information Security Agencynukib.gov.cz
DänemarkFE DDIS · Danish Defence Intelligence Service, formerly CFCSwww.fe-ddis.dk
EstlandCERT-EE · CERT Estoniawww.ria.ee
FinnlandNCSC-FI · National Cyber Security Centre Finlandwww.kyberturvallisuuskeskus.fi
FrankreichCERT-FR · CERT-FRwww.cert.ssi.gouv.fr
DeutschlandCERT-Bund · CERT-Bund at the BSIwww.bsi.bund.de
GriechenlandEL-CSIRT · National Cyber Security Authority CSIRTcyber.gov.gr
UngarnNCSC Hungary · National Cyber Security Center of Hungaryncsc.gov.hu
IrlandCSIRT-IE · National Cyber Security Centre Irelandwww.ncsc.gov.ie
ItalienCSIRT Italia · Computer Security Incident Response Team Italiawww.acn.gov.it
LettlandCERT.LV · Information Technologies Security Incident Response Institutioncert.lv
LitauenCERT-LT · National CERT of Lithuaniawww.nksc.lt
LuxemburgCIRCL · Computer Incident Response Center Luxembourgwww.circl.lu
MaltaMT-CSIRT · MT-CSIRTwww.mita.gov.mt
NiederlandeNCSC-NL · Nationaal Cyber Security Centrumwww.ncsc.nl
PolenCERT Polska · CERT Polskacert.pl
PortugalCERT.PT · CERT.PT at the CNCSwww.cncs.gov.pt
RumänienDNSC · Romanian National Cyber Security Directoratewww.dnsc.ro
SlowakeiSK-CERT · SK-CERTwww.sk-cert.sk
SlowenienSI-CERT · Slovenian Computer Emergency Response Teamwww.cert.si
SpanienINCIBE-CERT · INCIBE-CERTwww.incibe.es
SchwedenCERT-SE · CERT-SEcert.se

Wer sie durchsetzt, Mitgliedstaat für Mitgliedstaat

Bußgelder verhängt national die Marktüberwachungsbehörde, die jeder Mitgliedstaat nach Artikel 52 benennt und bei der Kommission registriert. Am 11. September 2026 hatten 7 von 27 eine registriert. Die übrigen erscheinen als nicht registriert: Das ist der Stand des Registers der Kommission an diesem Tag, keine Aussage darüber, dass der Staat keinen Plan hat. Die Namen stehen wörtlich so im Register.

Bei der Kommission registrierte Behörden nach dem Cyber Resilience Act, je Mitgliedstaat
MitgliedstaatMarktüberwachungsbehörde (Art. 52)Notifizierende Behörde (Art. 36)
Österreichnicht registriertnicht registriert
BelgienBelgian Institute for Postal services and TelecommunicationsCCB – Centre for Cybersecurity Belgium
Bulgariennicht registriertnicht registriert
Kroatiennicht registriertInformation Systems Security Bureau
ZypernOffice of the Commissioner of Communications - Digital Security Authority (DSA)Digital Security Authority - National Cybersecurity Certification Authority
Tschechiennicht registriertnicht registriert
Dänemarknicht registriertnicht registriert
Estlandnicht registriertConsumer Protection and Technical Regulatory Authority
FinnlandFinnish Transport and Communications Agency (Traficom)nicht registriert
FrankreichAgence Nationale des FréquencesAgence nationale de la sécurité des systèmes d’information
DeutschlandBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - Referat S 14 – Befugniserteilung und Aufsicht über Konformitätsbewertungsstellen
Griechenlandnicht registriertnicht registriert
Ungarnnicht registriertSupervisory Authority for Regulatory Affairs
Irlandnicht registriertnicht registriert
Italiennicht registriertnicht registriert
LettlandConsumer Rights Protection Centre (Patērētāju tiesību aizsardzības centrs)nicht registriert
Litauennicht registriertMinistry of National Defence of the Republic of Lithuania
Luxemburgnicht registriertnicht registriert
Maltanicht registriertMalta Digital Innovation Authority
Niederlandenicht registriertMinistry of Economic Affairs – Dutch Authority for Digital Infrastructure
Polennicht registriertMinistry of Digital Affairs - Cybersecurity Department
Portugalnicht registriertnicht registriert
Rumäniennicht registriertnicht registriert
SlowakeiNational Security AuthoritySlovak Office of Standards, Metrology and Testing
Sloweniennicht registriertnicht registriert
Spaniennicht registriertnicht registriert
Schwedennicht registriertSWEDAC - Swedish Board for Accreditation and Conformity Assessment

Die Frist zu kennen ist der leichte Teil

In Stunde null haben Sie 24 Stunden und keine Zeit herauszufinden, welches CSIRT Ihres ist, wer die Meldung unterzeichnet oder wo die Aufzeichnungen zur Schwachstellenbehandlung des letzten Quartals liegen. StandardOS hält die Feststellung zum Anwendungsbereich, die CSIRT-Zuordnung, die benannte Person und Vertretung und die Nachweiskette, damit die Uhr gegen eine Seite läuft, die schon ausgefüllt ist.

Bis Dezember 2027 brauchen Sie auch die technische Dokumentation

Artikel 13 Absatz 12 verlangt technische Dokumentation für jedes Produkt mit digitalen Elementen, bevor es in Verkehr gebracht wird, aufbewahrt für mindestens zehn Jahre oder den Unterstützungszeitraum, je nachdem, was länger ist, mit den Inhalten, die Anhang VII aufführt. Kaufen Sie sie für ein Produkt, wird sie beim Bezahlen in Ihre Organisation hinein entworfen.

Die technische Dokumentation, 5.000 € einmalig

Wer weiterverkauft statt herstellt, wird von Artikel 19 bis 21 trotzdem erfasst

Ein Einführer prüft, dass der Hersteller seinen Teil erledigt hat, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird. Ein Händler prüft die CE-Kennzeichnung und die Konformität von Hersteller und Einführer. Setzen Sie Ihre eigene Marke auf ein Produkt, macht Artikel 21 Sie zu dessen Hersteller.

Pflichten für Einführer und Händler, 2.500 €

Was eine versäumte Meldung tatsächlich kostet

Artikel 14 liegt in der obersten Sanktionsstufe des CRA, neben den Sicherheitsanforderungen aus Anhang I: bis zu 15 000 000 EUR oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes. Es gibt drei Stufen, nationale Behörden setzen sie durch, und die Verordnung nennt kleine Hersteller zweimal.

Die drei Sanktionsstufen, und wer sie anwendet

Die Fragen, die diese Seite aufwirft, ausführlich beantwortet

Die Rechnung hier ist dieselbe Funktion, die das Produkt ausführt, keine für diese Seite geschriebene Kopie, einschließlich der Begrenzung auf Kalendermonate, sodass eine Meldung am 31. Januar am 28. Februar beantwortet wird und nicht in den März rutscht. Das ist keine Rechtsberatung, und Artikel 14 ist kurz genug, um ihn selbst zu lesen: Verordnung (EU) 2024/2847.