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DSGVO · die Meldefrist

Die Meldefrist: 72 Stunden ab Kenntnis

Der Moment Ihrer Kenntnis, Ihre Rolle und das Risiko für die betroffenen Personen; die Frist wird aus Artikel 33 berechnet, die Meldung aus Artikel 33 Absatz 3 geschrieben, und Artikel 34 sagt, ob die Personen selbst benachrichtigt werden.

Ihre Rolle für die betroffenen Daten
Hat die Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die betroffenen Personen zur Folge?

Artikel 34 Absatz 1: Identitätsdiebstahl, Betrug, finanzieller Verlust, Diskriminierung, Rufschädigung, Verlust der Vertraulichkeit von Daten unter Berufsgeheimnis; verschlüsselte Daten mit intaktem Schlüssel meist nicht (Artikel 34 Absatz 3 Buchstabe a).

1. Die Frist

Geben Sie oben den Moment der Kenntnis ein; die Frist und die Meldung folgen.

Ein Softwareunternehmen unter NIS2 oder dem CRA lässt ab demselben Moment der Kenntnis eine zweite Frist laufen, mit anderem Empfänger und anderer Schwelle: welche Meldefrist für ein Softwareunternehmen läuft

Die Frist, die das Ereignis startet, nicht wer es bemerkt hat

StandardOS öffnet die 72-Stunden-Frist in dem Moment, in dem ein Vorfall aufgezeichnet wird, führt die Dokumentation nach Artikel 33 Absatz 5 als die Vorfallaufzeichnung selbst und lässt die NIS2- und CRA-Fristen ab demselben Ereignis laufen, wo sie gelten.

Die Stunden, die Inhalte der Meldung und die Ausnahmen werden aus den Artikeln 33 und 34 der Verordnung gelesen, nie auf dieser Seite getippt. Ob das Risiko hoch ist, ist die eigene Lesart des Unternehmens. Dies ist ein Dokument, keine Rechtsberatung.