Cyber Resilience Act: alle Werkzeuge und Artikel
Verordnung (EU) 2024/2847 · Artikel 19, 20 und 21
Der CRA erfasst Sie, auch wenn Sie es nicht gebaut haben. 2.500 € einmalig.
Alle lesen den Cyber Resilience Act als Herstellerverordnung. Die Artikel 19 und 20 legen jedem Prüfpflichten auf, der ein Produkt mit digitalen Elementen in die Union einführt oder auf dem Markt bereitstellt, und Artikel 21 macht aus einem Wiederverkäufer in dem Moment einen Hersteller, in dem er seine eigene Marke daraufsetzt. Wenn Sie Hardware oder Software verkaufen, die Sie nicht geschrieben haben, ist das Ihre Pflicht, und sie beginnt an denselben Terminen.
Was die Verordnung von Ihnen verlangt
Wenn Sie in die Union einführen · Artikel 19
Bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird, stellen Sie fest, dass der Hersteller die Konformitätsbewertung durchgeführt und die technische Dokumentation erstellt hat, dass die CE-Kennzeichnung angebracht ist, dass die Konformitätserklärung und die Nutzerinformationen nach Anhang II in einer Sprache vorliegen, die die Nutzer verstehen, und dass die Angaben des Herstellers und die Kontaktstelle für Schwachstellen vorhanden sind. Ihr eigener Name und Ihre Anschrift kommen ebenfalls auf das Produkt. Die Erklärung bewahren Sie zehn Jahre oder den Unterstützungszeitraum auf, je nachdem, was länger ist.
Wenn Sie auf dem Markt bereitstellen · Artikel 20
Sie handeln mit gebührender Sorgfalt, und bevor das Produkt bereitgestellt wird, prüfen Sie die CE-Kennzeichnung und dass Hersteller und Einführer ihren Teil erledigt haben. Haben Sie Grund zur Annahme, dass ein Produkt nicht konform ist, kommt es nicht in den Verkauf. Schwachstellen geben Sie unverzüglich an den Hersteller weiter, und Sie informieren die Behörden, wenn ein Hersteller seine Tätigkeit einstellt.
Wenn Sie umetikettieren oder verändern, sind Sie der Hersteller · Artikel 21
Bringen Sie ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr oder verändern Sie ein bereits in Verkehr gebrachtes wesentlich, behandelt die Verordnung Sie als dessen Hersteller. Dann gelten die Artikel 13 und 14 vollständig: die technische Dokumentation nach Anhang VII, der Unterstützungszeitraum, die Meldepflicht. Das ist die Falle, die das Paket zuerst findet, weil sie alles andere verändert.
Preis
2.500 €
einmalig, für die Organisation, zzgl. USt. Deckt jedes Produkt ab, das Sie liefern, nicht eines pro Produkt.
Lieferung
Sekunden
Aus Ihrem Register entworfen, sobald Paddle die Zahlung bestätigt. Nichts wartet auf einen Menschen.
Für
Wiederverkäufer
Einführer, Händler, Integratoren und jeden, der das vernetzte Produkt eines Dritten vor einen EU-Kunden bringt.
Was Sie bekommen
7 kontrollierte Dokumente, entworfen aus dem Register, das Sie ausfüllen. Jedes ist in Ihrer Organisation versioniert, freigegeben und hash-verkettet und exportiert als PDF mit dem sha256 des freigegebenen Texts in der Fußzeile.
Die Dokumente werden auf Englisch entworfen, unter den unten stehenden Titeln. Die Verordnung legt für sie keine Sprache fest; die Nutzerinformationen nach Anhang II, die das Paket Sie prüfen lässt, müssen in einer Sprache vorliegen, die Ihre Nutzer verstehen, und das ist eine Prüfung des Herstellerprodukts, nicht dieser Dokumente.
- 1
Supply-chain role determination · Articles 19, 20 and 21
- 2
Due diligence procedure for products with digital elements · Articles 19(2) and 20(2)
- 3
Due diligence register · Articles 19(2), 20(2) and 21
- 4
Manufacturer information request · Articles 19(2) and 20(2)
- 5
Non-conformity, withdrawal and recall procedure · Articles 19(3), 19(5), 20(3) and 20(4)
- 6
Vulnerability and cessation reporting duties · Articles 19(6), 20(4) and 20(6)
- 7
Declaration retention and documentation availability · Article 19(6)
Die, an der Leute hängen bleiben
Das Register fragt für jedes Produkt, wessen Marke darauf ist. Lautet die Antwort Ihre, macht Artikel 21 Sie zum Hersteller dieses Produkts, und das Paket sagt das schriftlich, ganz oben in der Rollenbestimmung. Das ist eine weit größere Pflicht als die Prüfung, und es ist besser, sie jetzt zu finden, als sie von einer Marktüberwachungsbehörde zu erfahren. Die technische Dokumentation für diese Produkte ist ein eigenes Paket.
Was es nicht ist
- Nicht die technische Dokumentation des Herstellers. Sie schulden keine, es sei denn, Artikel 21 macht Sie zum Hersteller, und dann brauchen Sie stattdessen das Paket für die technische Dokumentation.
- Kein Ersatz dafür, Ihre Lieferanten zu fragen. Das Paket schreibt den Brief und hält die Antworten fest; die Hersteller müssen trotzdem antworten, und einer, der es nicht tut, ist selbst eine Feststellung.
- Keine Rechtsberatung. Es ist die Dokumentation, die die Verordnung impliziert, entworfen aus Ihren Fakten, damit Sie sie vervollständigen und freigeben.
- Kein Abonnement. Das Register aktuell zu halten, wenn sich Ihr Katalog ändert, ist die Aufgabe des Produkts für 249 €/Monat. Ihre Entscheidung.
Kaufen
Organisation anlegen, die Rollen ankreuzen, in denen Sie handeln, die Produkte hinzufügen, die Sie liefern, zahlen. Das Paket wird entworfen, sobald die Zahlung bestätigt ist.
Die Artikel 19 bis 21 sind kurz genug, um sie selbst zu lesen: Verordnung (EU) 2024/2847. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.