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Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 · Anhang

NIS2, abgebildet auf ISO 27001

Das meiste, was NIS2 technisch verlangt, ist in jedem Mitgliedstaat gleich, denn dieser Teil ist eine Verordnung und keine Richtlinie, und er wurde aus ISO 27001 heraus geschrieben. Wer ein konformes ISMS betreibt, hat das meiste davon schon gebaut. Hier ist der ganze Anhang, Abschnitt für Abschnitt, und die zwei Stellen, an denen er mehr verlangt.

Zwei verschiedene Instrumente, und nur eines davon ist übertragbar

Die Maßnahmen sind eine Verordnung. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 gilt unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten: derselbe Text, keine nationale Fassung. Alles um sie herum ist eine Richtlinie. Registrierung, welche Behörde Sie beaufsichtigt, das Meldeportal und die Sanktionen kommen alle aus 27 getrennten nationalen Gesetzen, die sich inhaltlich unterscheiden. Diese Seite behandelt das Erste und sagt bewusst nichts zum Zweiten.

Die nationalen Gesetze selbst, wie jeder Staat sie der Kommission mitgeteilt hat, haben ihre eigene Seite: NIS2-Umsetzung nach Mitgliedstaat.

Erwägungsgrund 3 der Verordnung sagt ausdrücklich, woher ihre Anforderungen stammen. Sie sind “based on European and international standards, such as ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27002 and ETSI EN 319401”. Das ist es, was eine Zuordnung möglich macht, statt nur ungefähr.

Der Anhang, Abschnitt für Abschnitt

Die Abschnittstitel sind aus dem englischen Text des Anhangs zitiert, so wie ISO 27001 selbst auf Englisch bearbeitet wird; die amtliche deutsche Fassung steht auf EUR-Lex.

1. Policy on the security of network and information systems

Art. 21(2)(a) NIS2

Erfüllt durch

  • Kapitel 5.2
  • Kapitel 5.1
  • A.5.1
  • A.5.2
  • A.5.4

2. Risk management policy

Art. 21(2)(a) NIS2

Erfüllt durch

  • Kapitel 6.1.2
  • Kapitel 6.1.3
  • Kapitel 8.2
  • Kapitel 8.3
  • A.5.7
  • A.5.35
  • A.5.36

3. Incident handling

Art. 21(2)(b) NIS2

Erfüllt durch

  • A.5.5
  • A.5.24
  • A.5.25
  • A.5.26
  • A.5.27
  • A.5.28
  • A.6.8
  • A.8.17

Nicht durch ISO 27001 abgedeckt: Die gesetzliche Uhr. ISO 27001 verlangt einen Vorfallprozess; sie verlangt keine 24-Stunden-Frühwarnung, keine 72-Stunden-Meldung, keine doppelte Einreichung bei einem CSIRT und einer zuständigen Behörde und keinen Erheblichkeitstest. Die Artikel 3 bis 14 der Durchführungsverordnung machen das mechanisch und EU-einheitlich. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a lautet 500.000 € oder 5 % des Umsatzes, je nachdem, was niedriger ist, und nichts davon ergibt sich von selbst aus einem ISMS.

4. Business continuity and crisis management

Art. 21(2)(c) NIS2

Erfüllt durch

  • A.5.29
  • A.5.30
  • A.8.13
  • A.8.14

5. Supply chain security

Art. 21(2)(d) NIS2

Erfüllt durch

  • A.5.19
  • A.5.20
  • A.5.21
  • A.5.22
  • A.5.23

6. Security in network and information systems acquisition, development and maintenance

Art. 21(2)(e) NIS2

Erfüllt durch

  • A.8.25
  • A.8.26
  • A.8.27
  • A.8.28
  • A.8.29
  • A.8.31
  • A.8.8
  • A.8.32
  • A.8.20
  • A.8.21
  • A.8.22

7. Policies and procedures to assess the effectiveness of cybersecurity risk-management measures

Art. 21(2)(f) NIS2

Erfüllt durch

  • Kapitel 9.1
  • Kapitel 9.2
  • Kapitel 9.3
  • Kapitel 10.1
  • Kapitel 10.2

8. Basic cyber hygiene practices and security training

Art. 21(2)(g) NIS2

Erfüllt durch

  • Kapitel 7.2
  • Kapitel 7.3
  • A.6.3
  • A.8.7
  • A.8.19

Nicht durch ISO 27001 abgedeckt: Schulung des Leitungsorgans. Artikel 20 Absatz 2 NIS2 verlangt, dass die Mitglieder des Leitungsorgans selbst an Schulungen teilnehmen, und Artikel 20 Absatz 1 macht sie persönlich für die Genehmigung und Überwachung der Maßnahmen haftbar. ISO 27001 verlangt Engagement der Führung und Kompetenz; sie trägt die Geschäftsführung nicht ins Schulungsregister ein und knüpft keine Haftung an die Unterschrift.

9. Cryptography

Art. 21(2)(h) NIS2

Erfüllt durch

  • A.8.24
  • A.5.33

10. Human resources security

Art. 21(2)(i) NIS2

Erfüllt durch

  • A.5.3
  • A.6.1
  • A.6.2
  • A.6.4
  • A.6.5
  • A.6.6

11. Access control

Art. 21(2)(j) NIS2

Erfüllt durch

  • A.5.15
  • A.5.16
  • A.5.17
  • A.5.18
  • A.8.2
  • A.8.3
  • A.8.5
  • A.8.18

12. Asset management

Art. 21(2)(j) NIS2

Erfüllt durch

  • A.5.9
  • A.5.10
  • A.5.11
  • A.5.12
  • A.5.13
  • A.5.14
  • A.7.10
  • A.7.14
  • A.8.10

13. Physical and environmental security

Art. 21(2)(j) NIS2

Erfüllt durch

  • A.7.1
  • A.7.2
  • A.7.3
  • A.7.4
  • A.7.5
  • A.7.8
  • A.7.11
  • A.7.12

Wo ein ISMS aufhört, an 2 Stellen

Alles andere in diesem Anhang ergibt sich aus einem konformen ISO-27001-Managementsystem. Diese Punkte nicht, und kein Maß an ISO-Konformität erzeugt sie:

  • 3. Incident handling

    Die gesetzliche Uhr. ISO 27001 verlangt einen Vorfallprozess; sie verlangt keine 24-Stunden-Frühwarnung, keine 72-Stunden-Meldung, keine doppelte Einreichung bei einem CSIRT und einer zuständigen Behörde und keinen Erheblichkeitstest. Die Artikel 3 bis 14 der Durchführungsverordnung machen das mechanisch und EU-einheitlich. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a lautet 500.000 € oder 5 % des Umsatzes, je nachdem, was niedriger ist, und nichts davon ergibt sich von selbst aus einem ISMS.

  • 8. Basic cyber hygiene practices and security training

    Schulung des Leitungsorgans. Artikel 20 Absatz 2 NIS2 verlangt, dass die Mitglieder des Leitungsorgans selbst an Schulungen teilnehmen, und Artikel 20 Absatz 1 macht sie persönlich für die Genehmigung und Überwachung der Maßnahmen haftbar. ISO 27001 verlangt Engagement der Führung und Kompetenz; sie trägt die Geschäftsführung nicht ins Schulungsregister ein und knüpft keine Haftung an die Unterschrift.

Was diese Seite nicht ist

Sie ist kein Abdeckungsgrad. Eine einzelne Prozentzahl dafür, wie viel von NIS2 ISO 27001 abdeckt, wird an vielen Stellen zitiert. Jede Fassung davon ist ein strukturelles Urteil und keine Messung, und wir werden keine Zahl wiederholen, deren Rechenweg wir nicht zeigen können. Die ENISA hat in ihrer Technical Implementation Guidance (v1.0, Juni 2025) eine maschinenlesbare Zuordnung veröffentlicht; die Zuordnung oben ist unsere, aus den beiden Dokumenten, und Sie sollten sie gegen die der ENISA prüfen, statt einem von uns beiden zu vertrauen.

Sie ist kein NIS2-Produkt. StandardOS registriert Sie nicht bei einer nationalen Behörde, reicht Ihre Vorfallmeldungen nicht ein und verfolgt keine 27 nationalen Umsetzungen. Wenn Sie das brauchen, brauchen Sie etwas anderes, und die ehrliche Fassung unserer Position lautet, dass der Maßnahmenkatalog der Teil ist, den es sich lohnt, einmal zu bauen, weil er der einzige Teil ist, der überall gleich ist.

Sie ist keine Feststellung des Anwendungsbereichs. NIS2 bindet wesentliche und wichtige Einrichtungen oberhalb der Größenschwellen in Artikel 2. Unter etwa 50 Personen und 10 Mio. € liegen Sie sehr wahrscheinlich vollständig außerhalb, mit sektoralen Ausnahmen. Diese Feststellung zu treffen und festzuhalten ist Ihre Sache, und wir treffen sie nicht für Sie auf einer Marketingseite.

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Die Überschneidung ist der Punkt

Wenn der Fragebogen eines Kunden eigentlich fragt, ob Sie Sicherheit so steuern, wie die Verordnung es beschreibt, ist ein ISO-27001-ISMS die Antwort auf elf dieser dreizehn Abschnitte. StandardOS baut dieses ISMS: die Erklärung zur Anwendbarkeit, das Risikoregister und die Nachweiskette. Der Export ist nach Anhang-A-Referenz geordnet, und das ist dasselbe Vokabular, das die Tabelle oben verwendet.

Die Abschnittstitel sind aus dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 zitiert, wie auf EUR-Lex veröffentlicht, gelesen am 10. August 2026. Die Zuordnung zu ISO/IEC 27001 ist unsere eigene und nicht die der ENISA. Das ist keine Rechtsberatung, und die Verordnung ist kurz genug, um sie selbst zu lesen: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690.