DSGVO · der Auftragsverarbeitungsvertrag
Der Auftragsverarbeitungsvertrag, Bedingung für Bedingung
Acht Bedingungen, jede in den Worten der Verordnung; markieren Sie jede als vereinbart, in Verhandlung oder fehlend, und die Checkliste steht unten mit der ISO-27701-Lesart und, bei einem Bankkunden, der DORA-Klausel daneben.
Die 8 Bedingungen von Artikel 28 Absatz 3
Die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, der bzw. das den Auftragsverarbeiter in Bezug auf den Verantwortlichen bindet und in dem Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen festgelegt sind. Dieser Vertrag bzw. dieses andere Rechtsinstrument sieht insbesondere vor, dass der Auftragsverarbeiter
28(3)(a) die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, verarbeitet, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet;
ISO 27701, Lesart von StandardOS: B.8.2.1, B.8.2.4
28(3)(b) gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen;
ISO 27701, Lesart von StandardOS: B.8.2.1, Clause 6.4
28(3)(c) alle gemäß Artikel 32 erforderlichen Maßnahmen ergreift;
ISO 27701, Lesart von StandardOS: Clause 6.6, Clause 6.7, Clause 6.9
28(3)(d) die in den Absätzen 2 und 4 genannten Bedingungen für die Inanspruchnahme der Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters einhält;
ISO 27701, Lesart von StandardOS: B.8.5.6, B.8.5.7, B.8.5.8
28(3)(e) angesichts der Art der Verarbeitung den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützt, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III genannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen;
ISO 27701, Lesart von StandardOS: B.8.3.1
28(3)(f) unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 genannten Pflichten unterstützt;
ISO 27701, Lesart von StandardOS: B.8.2.5, Clause 6.13
28(3)(g) nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen entweder löscht oder zurückgibt, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht;
ISO 27701, Lesart von StandardOS: B.8.4.2
28(3)(h) dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Artikel niedergelegten Pflichten zur Verfügung stellt und Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, die vom Verantwortlichen oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, ermöglicht und dazu beiträgt.
ISO 27701, Lesart von StandardOS: B.8.2.5, Clause 6.15
Mit Blick auf Unterabsatz 1 Buchstabe h informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen diese Verordnung oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt.
0 vereinbart, 0 in Verhandlung, 8 fehlend, von 8.
Die Checkliste
# Checkliste der Bedingungen nach Artikel 28 Absatz 3 Aus Sicht des Auftragsverarbeiters gelesen: die Bedingungen, die der Vertrag des Kunden tragen muss und die das Unternehmen übernimmt. Geschrieben am mit der kostenlosen Checkliste auf getstandardos.com; jede Bedingung ist Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 im Wortlaut des Amtsblatts. > Die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, der bzw. das den Auftragsverarbeiter in Bezug auf den Verantwortlichen bindet und in dem Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen festgelegt sind. Dieser Vertrag bzw. dieses andere Rechtsinstrument sieht insbesondere vor, dass der Auftragsverarbeiter 0 vereinbart, 0 in Verhandlung, 8 fehlend, von 8. ## 28(3)(a) die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, verarbeitet, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet; Status: Fehlt ISO 27701, Lesart von StandardOS: B.8.2.1, B.8.2.4 Daneben unter DORA: kein DORA-Gegenstück; die Bedingung steht für sich Notiz: (keine) ## 28(3)(b) gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen; Status: Fehlt ISO 27701, Lesart von StandardOS: B.8.2.1, Clause 6.4 Daneben unter DORA: kein DORA-Gegenstück; die Bedingung steht für sich Notiz: (keine) ## 28(3)(c) alle gemäß Artikel 32 erforderlichen Maßnahmen ergreift; Status: Fehlt ISO 27701, Lesart von StandardOS: Clause 6.6, Clause 6.7, Clause 6.9 Daneben unter DORA: kein DORA-Gegenstück; die Bedingung steht für sich Notiz: (keine) ## 28(3)(d) die in den Absätzen 2 und 4 genannten Bedingungen für die Inanspruchnahme der Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters einhält; Status: Fehlt ISO 27701, Lesart von StandardOS: B.8.5.6, B.8.5.7, B.8.5.8 Daneben unter DORA: kein DORA-Gegenstück; die Bedingung steht für sich Notiz: (keine) ## 28(3)(e) angesichts der Art der Verarbeitung den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützt, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III genannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen; Status: Fehlt ISO 27701, Lesart von StandardOS: B.8.3.1 Daneben unter DORA: kein DORA-Gegenstück; die Bedingung steht für sich Notiz: (keine) ## 28(3)(f) unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 genannten Pflichten unterstützt; Status: Fehlt ISO 27701, Lesart von StandardOS: B.8.2.5, Clause 6.13 Daneben unter DORA: kein DORA-Gegenstück; die Bedingung steht für sich Notiz: (keine) ## 28(3)(g) nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen entweder löscht oder zurückgibt, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht; Status: Fehlt ISO 27701, Lesart von StandardOS: B.8.4.2 Daneben unter DORA: kein DORA-Gegenstück; die Bedingung steht für sich Notiz: (keine) ## 28(3)(h) dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Artikel niedergelegten Pflichten zur Verfügung stellt und Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, die vom Verantwortlichen oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, ermöglicht und dazu beiträgt. Status: Fehlt ISO 27701, Lesart von StandardOS: B.8.2.5, Clause 6.15 Daneben unter DORA: kein DORA-Gegenstück; die Bedingung steht für sich Notiz: (keine) > Mit Blick auf Unterabsatz 1 Buchstabe h informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen diese Verordnung oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt. Offene Bedingungen: 28(3)(a), 28(3)(b), 28(3)(c), 28(3)(d), 28(3)(e), 28(3)(f), 28(3)(g), 28(3)(h). Dies ist eine Checkliste gegen den Text der Verordnung, keine Rechtsberatung; der Wortlaut, der jede Bedingung erfüllt, ist der des Vertrags. Erstellt von StandardOS.
Ein Vertrag je Kunde, mit seinen Bedingungen als Zeilen
StandardOS führt jeden Auftragsverarbeitungsvertrag als Zeile je Kunde mit dem Status der acht Bedingungen, neben dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, das der Vertrag beschreibt, und der Frist, die die Meldung des Kunden nach Artikel 33 Absatz 2 auslöst.
Die Bedingungen sind Artikel 28 Absatz 3 Buchstaben a bis h, aus dem Amtsblatt gelesen, nie auf dieser Seite getippt. Dies ist eine Checkliste, keine Rechtsberatung.