NIS2
NIS2-Registrierung in Polen
Wer sich registrieren muss, bei welcher Behörde, bis wann und was die Meldung enthält. Gelesen auf den Seiten der Behörde in Polen.
- Für wen es gilt
- Wesentliche und wichtige Einrichtungen in den Sektoren der Richtlinie, oberhalb ihrer Größenschwellen.
- Die Termine
- Die Richtlinie gilt seit 18. Oktober 2024. Die eigenen Fristen jedes Staates stehen in seinem Gesetz.
- Das eine, was zu tun ist
- Registrieren Sie sich bei der unten genannten Behörde, über den Weg, den sie nennt.
Wo Sie sich in Polen registrieren
Registrierung
Ministerstwo Cyfryzacji
Die Registrierungsfrist ist am 3. Oktober 2026 abgelaufen. Wer erfasst ist und sich nicht registriert hat, ist zu spät dran.
gelesen am 28. September 2026
Das Gesetz dahinter
Den Weg setzt nowelizacja ustawy o krajowym systemie cyberbezpieczeństwa (UKSC), in force 3 April 2026.
Der Kommission mitgeteilt: Ustawa z dnia 23 stycznia 2026 roku o zmianie ustawy o krajowym systemie cyberbezpieczeństwa oraz niektórych innych ustaw, vom 2. März 2026.
Was Sie bereithalten
Artikel 3 Absatz 4 setzt den Mindestinhalt einer Registrierung, unabhängig vom Weg.
Für die Zwecke der Erstellung der in Absatz 3 genannten Liste schreiben die Mitgliedstaaten vor, dass die jenem Absatz genannten Einrichtungen den zuständigen Behörden mindestens die folgenden Informationen übermitteln: (a) den Namen der Einrichtung, (b) die Anschrift und aktuellen Kontaktdaten, einschließlich der E-Mail-Adressen, IP-Adressbereiche und Telefonnummern, (c) gegebenenfalls den relevanten Sektor und Teilsektor gemäß Anhang I oder II sowie (d) gegebenenfalls eine Liste der Mitgliedstaaten, in denen sie Dienste erbringen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.
Das NIS2-Registrierungspaket
Die Formulare, die Sektorzuordnung und die Nachweisliste, für Polen und die übrigen sechsundzwanzig.
Auf den Seiten der Behörde gelesen am 28. September 2026. Die gelesene Seite
Siehe auch:Alle Register für PolenDas UmsetzungsregisterAlle siebenundzwanzig Staaten