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Richtlinie (EU) 2022/2555 · Artikel 2, Artikel 3, Artikel 26

Fällt Ihr Unternehmen unter NIS2, und ist es wesentlich oder wichtig?

Fünf Fragen, jede mit dem Artikel, aus dem sie stammt, und die Anhänge, wie die Richtlinie sie in Ihrer Sprache auflistet. Das Ergebnis ist eine schriftliche Feststellung, die Sie ablegen können: ob Sie eine Einrichtung der Richtlinie sind, welcher Art, welches Mitgliedstaats Gesetz und welcher Rechtsakt, was unmittelbar für Sie gilt, und wo Sie anfangen. Nichts, was Sie eingeben, verlässt diese Seite.

Welche Art von Einrichtung nach Anhang I oder II sind Sie?

Die Richtlinie listet Arten von Einrichtungen nach Sektor; ein Unternehmen fällt in den Anwendungsbereich, indem es eine davon ist, nicht indem es eine beliefert. Wählen Sie die Zeile, die beschreibt, was Sie erbringen. Ein Softwareunternehmen, das sein Produkt als Dienst betreibt, ist meist ein Anbieter von Cloud-Computing-Diensten; eines, das die Systeme seiner Kunden betreibt, ein Anbieter verwalteter Dienste.

Wie groß ist das Unternehmen?

Größen, wie der Anhang der Empfehlung 2003/361/EG sie definiert, gezählt für das Unternehmen mit seinen Partner- und verbundenen Unternehmen. Artikel 2(1) der Richtlinie erfasst mittlere Unternehmen und größere.

Gilt eine der größenunabhängigen Regeln?

Artikel 2(2) bis (4) erfassen manche Einrichtungen unabhängig von ihrer Größe. Die ersten vier entscheiden sich danach, was Sie erbringen; die nächsten zwei brauchen einen Akt Ihres Mitgliedstaats, der es Ihnen mitgeteilt hat; die letzte ist ein Status nach der Richtlinie über kritische Einrichtungen.

Wo ist das Unternehmen niedergelassen?

Artikel 26 gibt jeder Einrichtung einen Mitgliedstaat. Für Anbieter von Cloud-Computing-, Rechenzentrums-, Inhaltszustell-, verwalteten, verwalteten Sicherheits-, Marktplatz-, Suchmaschinen- und Social-Networking-Diensten ist es die Hauptniederlassung in der Union, der Ort, an dem die Entscheidungen zur Cybersicherheit überwiegend getroffen werden; ein Anbieter ohne Niederlassung in der Union benennt einen Vertreter in einem Staat, in dem er Dienste anbietet (Artikel 26(3)).

Die Feststellung

Beantworten Sie die ersten drei Fragen, und die Feststellung wird hier geschrieben.

Wesentlich oder wichtig: die Regeln, der Reihe nach gelesenDas Umsetzungsregister, Staat für StaatNIS2, ISO 27001 zugeordnetDie Fristen des Artikels 23 neben denen des CRA