Die 24-Stunden-Meldepflicht des CRA gilt seit dem 11. September 2026. Prüfen, ob sie Sie betrifft

Richtlinie (EU) 2019/1937

Hinweisgeberschutz: Brauchen Sie einen internen Meldekanal?

Beispieldaten
Für wen es gilt
Jeder Arbeitgeber schuldet Hinweisgebern Vertraulichkeit und Schutz vor Repressalien. Einen Kanal braucht jede öffentliche Stelle und jede private ab 50 Arbeitnehmern. Ohne Schwelle gilt das auch im Bereich von Teil I.B und II des Anhangs.
Die Termine
Das nationale Recht musste bis zum 17. Dezember 2021 in Kraft sein, für private Stellen mit 50 bis unter 250 Arbeitnehmern bis zum 17. Dezember 2023.
Das eine, was zu tun ist
Richten Sie Kanal und Verfahren ein, bestätigen Sie jede Meldung binnen sieben Tagen, geben Sie binnen drei Monaten Rückmeldung, dokumentieren Sie und üben Sie keine Repressalien aus.

Drei Antworten zeigen, ob Sie einen internen Kanal brauchen und welche Pflichten folgen.

In welchem Sektor ist Ihre Organisation tätig?
Wie viele Arbeitnehmer hat sie?
Fällt sie unter einen Rechtsakt in Teil I.B oder Teil II des Anhangs, etwa Finanzdienstleistungen?

Beantworten Sie oben, um die Bestimmung für Ihren Fall zu lesen; das vollständige Werkzeug übernimmt Ihre Antworten.

Pflichten ansehen

Auf einen Blick

24Anforderungen, jede mit der Vorschrift, auf der sie beruht
4auf ISO-Abschnitte oder -Maßnahmen abgebildet
2lösen eine Frist aus

Die Fristen, die es auslöst

Bestätigen Sie jede Meldung binnen sieben Tagen 9(1)(b)7 Tg.
Geben Sie innerhalb von drei Monaten Rückmeldung 9(1)(f)3 Mon.

Wer einen internen Kanal braucht, und ab wann

Die Tage sind die, bis zu denen das nationale Recht in Kraft sein musste, Artikel 26. Das Recht jedes Mitgliedstaats kann früher beginnen oder mehr verlangen.

Die Stellen, die die Richtlinie nennt, die Vorschrift für ihren Kanal und der Tag, bis zu dem das nationale Recht ihn verlangen musste
StelleVorschriftAb
Jede öffentliche StelleArtikel 8 Absatz 9, einschließlich der Stellen in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle; kleine können ausgenommen werden17. Dezember 2021
Privat, 250 oder mehr ArbeitnehmerArtikel 8 Absatz 317. Dezember 2021
Privat, 50 bis unter 250 ArbeitnehmerArtikel 8 Absatz 3, mit teilbaren Ressourcen, Artikel 8 Absatz 617. Dezember 2023
Privat, in Teil I.B oder II des AnhangsArtikel 8 Absatz 4: Die Schwelle gilt nicht17. Dezember 2021
Privat, weniger als 50 ArbeitnehmerKeiner, es sei denn, das nationale Recht verlangt einen, Artikel 8 Absatz 7Nicht verlangt

Das Verfahren, Artikel 9

Artikel 9 Absatz 1 zählt auf, was das Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen umfasst, Artikel 9 Absatz 2, wie gemeldet werden kann. Im Wortlaut der Richtlinie:

  • 9(1)(a) Meldekanäle, die so sicher konzipiert, eingerichtet und betrieben werden, dass die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, gewahrt bleibt und nicht befugten Mitarbeitern der Zugriff darauf verwehrt wird;
  • 9(1)(b) eine innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Eingang der Meldung an den Hinweisgeber zu richtende Bestätigung dieses Eingangs;
  • 9(1)(c) die Benennung einer unparteiischen Person oder Abteilung, die für die Folgemaßnahmen zu den Meldungen zuständig ist, wobei es sich um dieselbe Person oder Abteilung handeln kann, die die Meldungen entgegennimmt und die mit dem Hinweisgeber in Kontakt bleibt, diesen erforderlichenfalls um weitere Informationen ersucht und ihm Rückmeldung gibt;
  • 9(1)(d) ordnungsgemäße Folgemaßnahmen der benannten Person oder Abteilung nach Buchstabe c;
  • 9(1)(e) ordnungsgemäße Folgemaßnahmen in Bezug auf anonyme Meldungen, sofern durch das nationale Recht vorgesehen;
  • 9(1)(f) einen angemessenen zeitlichen Rahmen für die Rückmeldung an den Hinweisgeber, und zwar von maximal drei Monaten ab der Bestätigung des Eingangs der Meldung bzw., wenn der Eingang dem Hinweisgeber nicht bestätigt wurde, drei Monate nach Ablauf der Frist von sieben Tagen nach Eingang der Meldung;
  • 9(1)(g) die Erteilung klarer und leicht zugänglicher Informationen über die Verfahren für externe Meldungen an die zuständigen Behörden nach Artikel 10 und gegebenenfalls an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union.
  • 9(2) (2) Die Meldekanäle gemäß Absatz 1 Buchstabe a müssen die Meldung in schriftlicher oder mündlicher bzw. in beiden Formen ermöglichen. Mündliche Meldungen müssen per Telefon oder mittels einer anderen Art der Sprachübermittlung sowie, auf Ersuchen des Hinweisgebers, im Wege einer physischen Zusammenkunft innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens möglich sein.

Dokumentation, Artikel 18

Jede eingehende Meldung wird dokumentiert, nicht länger als nötig. Ein aufgezeichneter Anruf, ein nicht aufgezeichneter und eine Zusammenkunft werden je eigens dokumentiert. Der Hinweisgeber kann Transkript oder Protokoll prüfen, korrigieren und unterschreiben.

18(1) (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass juristische Personen des privaten und öffentlichen Sektors und zuständige Behörden alle eingehenden Meldungen im Einklang mit den Vertraulichkeitspflichten gemäß Artikel 16 dokumentieren. Die Meldungen werden nicht länger aufbewahrt, als dies erforderlich und verhältnismäßig ist, um die von dieser Richtlinie auferlegten Anforderungen oder andere Anforderungen nach Unionsrecht oder nationalem Recht zu erfüllen.

Was jeder Arbeitgeber schuldet, gleich welcher Größe

Diese Pflichten gelten mit oder ohne Kanal: Sie schützen den Hinweisgeber und die Menschen um ihn herum.

  • 16(1)Schützen Sie die Identität des Hinweisgebers
  • 17Erheben Sie keine für die Meldung unnötigen Daten
  • 19Üben Sie keine Repressalien gegen Hinweisgeber aus
  • 21(5)Begründen Sie jede Maßnahme gegen Hinweisgeber belastbar
  • 23(1)Kennen Sie die Sanktionen für Behinderung und Repressalien
  • 24Schließen Sie diese Rechte in Verträgen nicht aus

Die Bereiche des Anhangs, in denen die Größe nicht zählt

Artikel 8 Absatz 4 hebt die Schwelle von 50 Arbeitnehmern für Stellen im Bereich der Rechtsakte auf, die diese Teile des Anhangs nennen. Die Bereiche, im Wortlaut der Richtlinie:

  • I.B Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • II.A Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • II.B Verkehrssicherheit
  • II.C Umweltschutz

Eine Richtlinie, durch das Recht jedes Mitgliedstaats

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 bindet über das Gesetz, mit dem jeder Mitgliedstaat sie umgesetzt hat. Dieses kann weiter gehen, mit einem Kanal für kleinere Stellen oder anonymen Meldungen, denen nachzugehen ist. Jeder Staat hat eines erlassen. Die Tabelle nennt das Gesetz, das einen Arbeitgeber der Privatwirtschaft bindet, so wie jeder Staat es der Kommission mitgeteilt hat, gelesen am 18. Oktober 2026.

StaatDas maßgebliche GesetzDatum
BelgienOmzetting van het luik m.b.t. de private sector van de klokkenluidersrichtlijn (RL 2019/1937)15. Dezember 2022
BulgarienЗАКОН за защита на лицата, подаващи сигнали или публично оповестяващи информация за нарушения2. Februar 2023
DänemarkNotifikation af EU-Kommissionen om gennemførelse af whistleblowerdirektivet (2019/1937/EU) i dansk ret.27. Januar 2022
DeutschlandGesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden2. Juni 2023
EstlandTööalasest Euroopa Liidu õiguse rikkumisest teavitaja kaitse seadus30. Mai 2024
FinnlandLaki Euroopan unionin ja kansallisen oikeuden rikkomisesta ilmoittavien henkilöidensuojelusta / Lag om skydd för personer som rapporterar om överträdelser av EU-rätten och den nationella lagstiftningen (1171/2022) 20.12.202227. Dezember 2022
FrankreichLOI n° 2022-401 du 21 mars 2022 visant à améliorer la protection des lanceurs d'alerte (NOR : JUSX2132193L) JORF n°0068 du 22 mars 202222. März 2022
GriechenlandΠροστασία προσώπων που αναφέρουν παραβιάσεις ενωσιακού δικαίου - Ενσωμάτωση της Οδηγίας (ΕΕ) 2019/1937 του Ευρωπαϊκού Κοινοβουλίου και του Συμβουλίου της 23ης Οκτωβρίου 2019 (L 305) και λοιπές επείγουσες ρυθμίσεις.11. November 2022
IrlandProtected Disclosures (Amendment) Act 2022 An Act to give effect to Directive (EU) 2019/1937 of the European Parliament and of the Council of 23 October 20191 on the protection of persons who report breaches of Union law and for that purpose to amend and extend the Protected Disclosures Act 2014; to provide for the establishment of the Office of the Protected Disclosures Commissioner and to confer functions on it; to amend the Freedom of Information Act 2014, the Ombudsman Act 1980 and the Workplace Relations Act 2015; and to provide for related matters.26. Juli 2022
ItalienGazzetta Ufficiale n. 63 del 15 marzo 2023, in cui è pubblicato il decreto legislativo 10 marzo 2023, n. 24 di cecepimento della direttiva 2019/1937.15. März 2023
KroatienZakon o zaštiti prijavitelja nepravilnosti20. April 2022
LettlandTrauksmes celšanas likums3. Februar 2022
LitauenLietuvos Respublikos pranešėjų apsaugos įstatymo Nr. XIII-804 pakeitimo įstatymas Nr. XIV-78328. Dezember 2021
LuxemburgLoi du 16 mai 2023 portant transposition de la directive (UE) 2019/1937 du Parlement européen et du Conseil du 23 octobre 2019 sur la protection des personnes qui signalent des violations du droit de l’Union.17. Mai 2023
MaltaProtection of the Whistleblower Act18. Dezember 2021
NiederlandeWijziging van de Wet Huis voor klokkenluiders en enige andere wetten ter implementatie van Richtlijn (EU) 2019/1937 van het Europees Parlement en de Raad van 23 oktober 2019 (PbEU 2019, L 305) en enige andere wijzigingen (Stb. 2023, 29)3. Februar 2023
ÖsterreichBundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG) erlassen wird und das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden24. Februar 2023
PolenUSTAWA z dnia 14 czerwca 2024 r. o ochronie sygnalistów24. Juni 2024
PortugalLei n.º 93/2021, de 20 de Dezembro, Diário da República n.º 244/2021, Série I de 2021-12-20, páginas 3 - 15, que Estabelece o regime geral de proteção de denunciantes de infrações, transpondo a Diretiva (UE) 2019/1937 do Parlamento Europeu e do Conselho, de 23 de outubro de 2019, relativa à proteção das pessoas que denunciam violações do direito da União20. Dezember 2021
RumänienLegea nr. 361/2022 privind protecția avertizorilor în interes public19. Dezember 2022
SchwedenLagen (2021:890) om skydd för personer som rapporterar om missförhållanden13. Oktober 2021
SlowakeiZákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti a o zmene a doplnení niektorých zákonov v znení neskorších predpisov (consolidated version as amended by 189/2023 Z. z.)1. Juni 2023
SlowenienZakon o zaščiti prijaviteljev7. Februar 2023
SpanienLey 2/2023, de 20 de febrero, reguladora de la protección de las personas que informen sobre infracciones normativas y de lucha contra la corrupción.21. Februar 2023
TschechienZákon č. 171/2023 Sb., o ochraně oznamovatelů20. Juni 2023
Ungarn2023. évi XXV. törvény a panaszokról, a közérdekű bejelentésekről, valamint a visszaélések bejelentésével összefüggő szabályokról26. Mai 2023
ZypernΟ περί της Προστασίας Προσώπων που Αναφέρουν Παραβάσεις του Ενωσιακού και Εθνικού Δικαίου Νόμος του 20224. Februar 2022

In Österreich, Belgien und Deutschland kann für eine öffentliche Stelle stattdessen ein Landes-, Regional- oder Gemeinschaftsgesetz gelten. Das Register führt auch diese. Alle mitgeteilten Maßnahmen jedes Staates auf EUR-Lex

Gelesen aus der Richtlinie (EU) 2019/1937 im Amtsblatt am 18. Oktober 2026: der konsolidierte Text vom 30. Dezember 2024, mit geprüften Berichtigungen und gesichteten Änderungsrechtsakten. EUR-Lex

Häufige Fragen

Wir haben 40 Arbeitnehmer. Brauchen wir einen Meldekanal?
Nach der Richtlinie selbst nicht, es sei denn, Sie fallen unter die Rechtsakte in Teil I.B oder Teil II des Anhangs, Artikel 8 Absatz 4. Ihr nationales Recht kann nach einer Risikobewertung trotzdem einen verlangen, Artikel 8 Absatz 7.
Wie schnell müssen wir auf eine Meldung reagieren?
Bestätigen Sie den Eingang binnen sieben Tagen, Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b. Geben Sie binnen drei Monaten nach der Bestätigung Rückmeldung, oder nach Ablauf der sieben Tage, wenn keine erfolgte, Buchstabe f.
Kann ein externer Anbieter den Kanal für uns betreiben?
Ja. Nach Artikel 8 Absatz 5 kann ein Dritter ihn betreiben, mit denselben Garantien wie die Stelle selbst. Vertraulichkeit, Rückmeldung und das Abstellen des Verstoßes bleiben Ihre Pflichten.
Müssen wir anonyme Meldungen annehmen?
Das überlässt die Richtlinie jedem Mitgliedstaat, Artikel 6 Absatz 2. Wo das nationale Recht es verlangt, wird anonymen Meldungen ordnungsgemäß nachgegangen, Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe e.
Kann StandardOS die Meldungen selbst aufbewahren?
Nein, und es versucht es nicht. Eine Meldung und die Identität des Hinweisgebers gehören in einen Kanal, den nur befugte Mitarbeiter erreichen, Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 16 Absatz 1. StandardOS hält das Verfahren und die Pflichten.

Verfahren und Pflichten an einem Ort

StandardOS entwirft das interne Meldeverfahren je nationalem Recht im Wortlaut der Richtlinie, verfolgt die Pflichten und plant die jährliche Überprüfung, neben den anderen Frameworks, die Sie führen.

Was es von Ihnen verlangt

24 Anforderungen in 3 Gruppen

  • Pflichten

    16
    • 8(1) Richten Sie interne Meldekanäle und Verfahren ein
    • 8(2) Ermöglichen Sie Ihren Beschäftigten Meldungen über den Kanal
    • 8(9) Beziehen Sie Ihre eigenen und kontrollierten Stellen ein

    und 13 weitere

  • Klauseln

    6
    • 8(5) Betreiben Sie den Kanal selbst oder über einen Dritten
    • 8(6) Teilen Sie Ressourcen für Meldeeingang und Untersuchung
    • 18(2) Dokumentieren Sie aufgezeichnete Anrufe mit Zustimmung

    und 3 weitere

  • Fristen

    2
    • 9(1)(b) Bestätigen Sie jede Meldung binnen sieben Tagen
    • 9(1)(f) Geben Sie innerhalb von drei Monaten Rückmeldung

Siehe auch:Kostenlose WerkzeugeArtikel

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