Die 24-Stunden-Meldepflicht des CRA gilt seit dem 11. September 2026. Prüfen, ob sie Sie betrifft

Für Hosting-, Cloud- und Rechenzentrumsanbieterin der ganzen EU

Die Daten Ihrer Kunden laufen bei Ihnen. Zeigen Sie, dass sie sicher und portabel sind.

NIS2 nennt Cloud- und Rechenzentrumsanbieter in Anhang I, und der Data Act regelt seit 12. September 2025, wie Ihre Kunden zu einem anderen Anbieter wechseln.

Beispieldaten

Die Regeln, die Sie erreichen

Was einen Hosting-Anbieter erreicht, und ab wann

Ein Gesetz nennt Sie, eines regelt, wie Kunden gehen, eines kommt mit ihren Daten, und eine Norm verlangen sie.

NIS2

Richtlinie (EU) 2022/2555 · EU-Cybersicherheitsrecht

Ab mittlerer Größe

Anhang I Nummer 8 nennt Anbieter von Cloud-Computing-Diensten, Anbieter von Rechenzentrumsdiensten und DNS-Diensteanbieter.

DNS bei jeder GrößeCloud- und Rechenzentrumsanbieter ab mittlerer GrößeArt. 2(2)(a)
Ein StaatDie Behörde am Ort Ihrer Hauptniederlassung in der UnionArt. 26
RegistrierungIhre Angaben gehen an Ihre Behörde für das ENISA-RegisterArt. 27
RisikomaßnahmenFür Cloud- und Rechenzentrumsanbieter ausbuchstabiertDVO 2024/2690
Anhang I, 8Gilt seit Registrierung bis Jeder Mitgliedstaat wendet NIS2 über ein eigenes Gesetz an, und die Umsetzung ist unterschiedlich. Staat für Staat

Data Act

Verordnung (EU) 2023/2854

Gilt

Kapitel VI lässt Ihre Kunden den Anbieter wechseln oder gehen, zu Bedingungen in Ihrem Vertrag, und die Wechselentgelte fallen weg.

Art. 25Art. 29Seit Keine Wechselentgelte ab

DSGVO

Verordnung (EU) 2016/679

Gilt

Als Auftragsverarbeiter der personenbezogenen Daten Ihrer Kunden arbeiten Sie mit jedem von ihnen unter einem Vertrag nach Artikel 28.

Art. 28Seit

ISO 27001

ISO/IEC 27001:2022 · eine Norm

Kein Gesetz

Kunden und Ausschreibungen verlangen das Zertifikat, und seine Maßnahmen lassen sich auf die Maßnahmen nach NIS2 Artikel 21 abbilden.

Anhang A, 93 MaßnahmenIhre Kunden setzen das Datum

In Zahlen

Eine Frist, die Behörden und die Käufer

bis Wechselentgelte endgültig wegfallen müssen.

Quelle: Verordnung (EU) 2023/2854, Artikel 29 Absatz 1

24 von27

Mitgliedstaaten haben der Kommission ein Gesetz zur Umsetzung von NIS2 mitgeteilt.

Quelle: EUR-Lex, nationale Umsetzungsmaßnahmen, abgerufen am 23. Oktober 2026

621

EU-Ausschreibungen nannten im Jahr bis 10. Oktober 2026 sowohl ISO 27001 als auch Cloud.

Quelle: TED, das EU-Amtsblatt für Ausschreibungen, abgerufen am 11. Oktober 2026

Was StandardOS für einen Hosting-Anbieter tut

Ihre NIS2-Akte und Ihre Ausstiegsbedingungen, in einem Datenbestand

Jede Kachel ist heute ein Bildschirm im Produkt.

Ihr ISMS und Ihre NIS2-Akte

ISO 27001 und NIS2 in einem Datenbestand, mit Richtlinien, die zur Freigabe für Sie entworfen sind.

Ihre Wechselbedingungen, entworfen

Das Data-Act-Wechselpaket entwirft die Klauseln nach Artikel 25, die Informationen nach Artikel 26 und die Erklärung nach Artikel 28.

Fragebögen aus Ihren Unterlagen beantwortet

Fügen Sie die Fragen eines Kunden ein, und jede Antwort wird aus Ihren Maßnahmen und Nachweisen entworfen, mit Quelle.

Trust Center, dann das Audit

Zeigen Sie Kunden, wo Sie stehen, und finden Sie einen akkreditierten Auditor, wenn Sie das Zertifikat wollen.

Ein Abonnement

Jede Regel dieser Seite, in einem Datenbestand.

ISO27001CRANIS2DORAISO42001AIACTISO9001MRGDPRDATAACTISO27701EAAISO14001PLDREDGPSRNIS2IRRoHSREACHWEEEPPWRWBBATPTDEUDREEDCER

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Fragen

Was Hosting-Anbieter zuerst fragen

Kurze Antworten, jede mit dem Artikel, auf dem sie beruht.

Fallen wir als Hosting-Unternehmen unter NIS2?

Wenn Sie Cloud-Computing- oder Rechenzentrumsdienste anbieten und mindestens mittelgroß sind, ja, nach Anhang I Nummer 8. Ein DNS-Diensteanbieter fällt bei jeder Größe darunter.

Anhang I, 8Art. 2(2)(a)
Welcher Staat beaufsichtigt uns?

Der Staat Ihrer Hauptniederlassung in der Union, gleich wo Ihre Kunden sind.

Art. 26(1)(b)
Wann müssen die Wechselentgelte enden?

Am 12. Januar 2027. Bis dahin dürfen Sie nur ermäßigte Entgelte verlangen, nicht höher als Ihre direkten Kosten des Wechsels.

Data Act Art. 29(1)Data Act Art. 29(3)
Gilt der Data Act für Dienste, die wir für einen einzelnen Kunden bauen?

Teilweise. Artikel 31 Absatz 1 hebt die Regeln zu Wechselentgelten und einige Vertragspflichten für Dienste auf, die überwiegend für einen Kunden maßgeschneidert sind und nicht in großem kommerziellem Maßstab angeboten werden.

Data Act Art. 31(1)
Schließen wir mit jedem Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ja, soweit Sie personenbezogene Daten in seinem Auftrag verarbeiten. Artikel 28 Absatz 3 nennt, was dieser Vertrag enthalten muss.

DSGVO Art. 28(3)

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