Cyber Resilience Act
Verordnung (EU) 2024/2847 · Produkte mit digitalen Elementen
Die Artikel 19 und 20 verpflichten Einführer und Händler, die Arbeit des Herstellers zu prüfen, bevor ein Produkt einen Kunden erreicht.
Für Einführer und HändlerNACE 46.51, 46.52, in der ganzen EU
Ab 11. Dezember 2027 verpflichtet der Cyber Resilience Act Einführer und Händler, jedes Produkt zu prüfen, bevor es einen Kunden erreicht.
Die Regeln, die Sie erreichen
Ein Gesetz verlangt, dass Sie jedes vernetzte Produkt prüfen, ein anderes jede Maschine.
Verordnung (EU) 2024/2847 · Produkte mit digitalen Elementen
Die Artikel 19 und 20 verpflichten Einführer und Händler, die Arbeit des Herstellers zu prüfen, bevor ein Produkt einen Kunden erreicht.
Verordnung (EU) 2023/1230
Die Maschinenverordnung legt eigene Prüfungen für Einführer und Händler fest, und Ihre eigene Marke auf einer Maschine macht Sie zu ihrem Hersteller.
In Zahlen
46.498
Großhändler für Computer, Elektronik und Telekommunikationsgeräte in der EU.
Quelle: Eurostat Unternehmensstatistik 2024, NACE 46.51 und 46.52
bis der Cyber Resilience Act vollständig gilt.
Quelle: Verordnung (EU) 2024/2847, Artikel 71 Absatz 2
14
Prüfungen verlangen die Artikel 19 bis 21 von einem Einführer oder Händler, so wie unser Paket sie liest.
Quelle: Verordnung (EU) 2024/2847, Artikel 19 bis 21
Was StandardOS für einen Einführer oder Händler tut
Jede Kachel ist heute ein Bildschirm im Produkt.
Ihre Rolle, die Unterlagen des Herstellers und jede Prüfung nach Artikel 19 oder 20, pro Produkt festgehalten.
Herstellerkontakt, Schwachstellenkontakt und Unterstützungszeitraum jedes Produkts liegen vor, damit eine Meldung ohne Verzögerung weitergeht.
Kategorie, technische Dokumentation, SBOM und Unterstützungszeitraum jedes Produkts, aktuell gehalten, wenn es sich ändert.
12 Integrationen mit reinem Lesezugriff, darunter Microsoft Entra ID und Intune, regelmäßig ausgelesen.
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Fragen
Kurze Antworten, jede mit dem Artikel, auf dem sie beruht.
Am 11. Dezember 2027, wenn die Verordnung vollständig gilt. Ein Produkt, das davor in Verkehr gebracht wurde, bleibt außen vor, es sei denn, es wird wesentlich verändert.
Artikel 21 macht Sie zum Hersteller: Technikdatei, Konformitätsbewertung und Meldepflicht liegen bei Ihnen.
Den Hersteller unverzüglich informieren, und die Marktüberwachungsbehörden sofort, wenn das Produkt ein erhebliches Cybersicherheitsrisiko darstellt.
Wenn Sie Maschinen einführen oder vertreiben, ja, ab 20. Januar 2027: Die Artikel 13 bis 16 legen Ihre Prüfungen fest, und Artikel 17 gibt Ihnen unter eigener Marke die Pflichten eines Herstellers.
7 Tage kostenlos, ohne Karte und ohne Verkaufsgespräch.