Die 24-Stunden-Meldepflicht des CRA gilt seit dem 11. September 2026. Prüfen, ob sie Sie betrifft

NIS2

NIS2-Registrierung in Luxemburg

Wer sich registrieren muss, bei welcher Behörde, bis wann und was die Meldung enthält. Gelesen auf den Seiten der Behörde in Luxemburg.

Für wen es gilt
Wesentliche und wichtige Einrichtungen in den Sektoren der Richtlinie, oberhalb ihrer Größenschwellen.
Die Termine
Die Richtlinie gilt seit 18. Oktober 2024. Die eigenen Fristen jedes Staates stehen in seinem Gesetz.
Das eine, was zu tun ist
Registrieren Sie sich bei der unten genannten Behörde, über den Weg, den sie nennt.

Wo Sie sich in Luxemburg registrieren

Registrierung

Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR)

Die Registrierungsfrist ist am 10. Juli 2026 abgelaufen. Wer erfasst ist und sich nicht registriert hat, ist zu spät dran.

Zur Registrierung

gelesen am 28. September 2026

Die NIS2-Seite der Behörde

Das Gesetz dahinter

Den Weg setzt Loi du 5 mai 2026 concernant des mesures destinées à assurer un niveau élevé de cybersécurité, in force 10 May 2026.

Der Kommission mitgeteilt: Loi du 5 mai 2026 concernant des mesures destinées à assurer un niveau élevé de cybersécurité et portant modification de : 1° la loi modifiée du 14 août 2000 relative au commerce électronique ; 2° la loi modifiée du 23 juillet 2016 portant création d’un Haut-Commissariat à la Protection nationale ; 3° la loi du 17 décembre 2021 sur les réseaux et les services de communications électroniques., vom 6. Mai 2026.

Was Sie bereithalten

Artikel 3 Absatz 4 setzt den Mindestinhalt einer Registrierung, unabhängig vom Weg.

Für die Zwecke der Erstellung der in Absatz 3 genannten Liste schreiben die Mitgliedstaaten vor, dass die jenem Absatz genannten Einrichtungen den zuständigen Behörden mindestens die folgenden Informationen übermitteln: (a) den Namen der Einrichtung, (b) die Anschrift und aktuellen Kontaktdaten, einschließlich der E-Mail-Adressen, IP-Adressbereiche und Telefonnummern, (c) gegebenenfalls den relevanten Sektor und Teilsektor gemäß Anhang I oder II sowie (d) gegebenenfalls eine Liste der Mitgliedstaaten, in denen sie Dienste erbringen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.

Das NIS2-Registrierungspaket

Die Formulare, die Sektorzuordnung und die Nachweisliste, für Luxemburg und die übrigen sechsundzwanzig.

Auf den Seiten der Behörde gelesen am 28. September 2026. Die gelesene Seite

Siehe auch:Alle Register für LuxemburgDas UmsetzungsregisterAlle siebenundzwanzig Staaten

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