NIS2
NIS2-Registrierung in Italien
Wer sich registrieren muss, bei welcher Behörde, bis wann und was die Meldung enthält. Gelesen auf den Seiten der Behörde in Italien.
- Für wen es gilt
- Wesentliche und wichtige Einrichtungen in den Sektoren der Richtlinie, oberhalb ihrer Größenschwellen.
- Die Termine
- Die Richtlinie gilt seit 18. Oktober 2024. Die eigenen Fristen jedes Staates stehen in seinem Gesetz.
- Das eine, was zu tun ist
- Registrieren Sie sich bei der unten genannten Behörde, über den Weg, den sie nennt.
Wo Sie sich in Italien registrieren
Registrierung
Agenzia per la cybersicurezza nazionale (ACN)
gelesen am 24. Oktober 2026
Das Gesetz dahinter
Den Weg setzt decreto legislativo 4 settembre 2024, n. 138, in force since 16 October 2024.
Der Kommission mitgeteilt: Decreto legislativo 4 settembre 2024, n. 138, di recepimento nell’ordinamento italiano della direttiva 2022/2555. Notifica provvediemento di attuazione., vom 11. Oktober 2024.
Was Sie bereithalten
Artikel 3 Absatz 4 setzt den Mindestinhalt einer Registrierung, unabhängig vom Weg.
Für die Zwecke der Erstellung der in Absatz 3 genannten Liste schreiben die Mitgliedstaaten vor, dass die jenem Absatz genannten Einrichtungen den zuständigen Behörden mindestens die folgenden Informationen übermitteln: (a) den Namen der Einrichtung, (b) die Anschrift und aktuellen Kontaktdaten, einschließlich der E-Mail-Adressen, IP-Adressbereiche und Telefonnummern, (c) gegebenenfalls den relevanten Sektor und Teilsektor gemäß Anhang I oder II sowie (d) gegebenenfalls eine Liste der Mitgliedstaaten, in denen sie Dienste erbringen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.
Das NIS2-Registrierungspaket
Die Formulare, die Sektorzuordnung und die Nachweisliste, für Italien und die übrigen sechsundzwanzig.
Auf den Seiten der Behörde gelesen am 24. Oktober 2026. Die gelesene Seite
Siehe auch:Alle Register für ItalienDas UmsetzungsregisterAlle siebenundzwanzig Staaten