Die 24-Stunden-Meldepflicht des CRA gilt seit dem 11. September 2026. Prüfen, ob sie Sie betrifft

NIS2

NIS2-Registrierung in Kroatien

Wer sich registrieren muss, bei welcher Behörde, bis wann und was die Meldung enthält. Gelesen auf den Seiten der Behörde in Kroatien.

Für wen es gilt
Wesentliche und wichtige Einrichtungen in den Sektoren der Richtlinie, oberhalb ihrer Größenschwellen.
Die Termine
Die Richtlinie gilt seit 18. Oktober 2024. Die eigenen Fristen jedes Staates stehen in seinem Gesetz.
Das eine, was zu tun ist
Warten Sie auf die Eintragung: Die Behörde registriert Einrichtungen selbst und prüft das fortlaufend.

Wo Sie sich in Kroatien registrieren

Registrierung

Sigurnosno-obavještajna agencija (SOA), named the central state body for cyber security by Article 61(2) of the Act, acting through the Nacionalni centar za kibernetičku sigurnost; Annex III gives a different competent authority per sector, the Hrvatska narodna banka for banking and HANFA for financial market infrastructure trägt Einrichtungen selbst in sein Register ein, es ist also nichts einzureichen. Eine nicht eingetragene Einrichtung hat noch keine Pflicht, und das Register wird laufend überprüft, das kann sich also ändern.

gelesen am 29. September 2026

Die NIS2-Seite der Behörde

Das Gesetz dahinter

Den Weg setzt Zakon o kibernetičkoj sigurnosti (NN 14/2024), in force 15 February 2024, with Uredba o kibernetičkoj sigurnosti (NN 135/2024), in force 30 November 2024.

Der Kommission mitgeteilt: Zakon o kibernetičkoj sigurnosti, vom 7. Februar 2024.

Was Sie bereithalten

Artikel 3 Absatz 4 setzt den Mindestinhalt einer Registrierung, unabhängig vom Weg.

Für die Zwecke der Erstellung der in Absatz 3 genannten Liste schreiben die Mitgliedstaaten vor, dass die jenem Absatz genannten Einrichtungen den zuständigen Behörden mindestens die folgenden Informationen übermitteln: (a) den Namen der Einrichtung, (b) die Anschrift und aktuellen Kontaktdaten, einschließlich der E-Mail-Adressen, IP-Adressbereiche und Telefonnummern, (c) gegebenenfalls den relevanten Sektor und Teilsektor gemäß Anhang I oder II sowie (d) gegebenenfalls eine Liste der Mitgliedstaaten, in denen sie Dienste erbringen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.

Das NIS2-Registrierungspaket

Die Formulare, die Sektorzuordnung und die Nachweisliste, für Kroatien und die übrigen sechsundzwanzig.

Auf den Seiten der Behörde gelesen am 29. September 2026. Die gelesene Seite

Siehe auch:Alle Register für KroatienDas UmsetzungsregisterAlle siebenundzwanzig Staaten

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