Die 24-Stunden-Meldepflicht des CRA gilt seit dem 11. September 2026. Prüfen, ob sie Sie betrifft

NIS2

NIS2-Registrierung in Spanien

Wer sich registrieren muss, bei welcher Behörde, bis wann und was die Meldung enthält. Gelesen auf den Seiten der Behörde in Spanien.

Für wen es gilt
Wesentliche und wichtige Einrichtungen in den Sektoren der Richtlinie, oberhalb ihrer Größenschwellen.
Die Termine
Die Richtlinie gilt seit 18. Oktober 2024. Die eigenen Fristen jedes Staates stehen in seinem Gesetz.
Das eine, was zu tun ist
Wir haben die Behörde gelesen und keinen Weg gefunden; fragen Sie dort direkt.

Wo Sie sich in Spanien registrieren

Registrierung

Wir haben die Behörde in Spanien gelesen und nicht gefunden, wie sich eine Einrichtung registriert. Fragen Sie dort nach, bevor Sie etwas einreichen.

gelesen am 28. September 2026

Die NIS2-Seite der Behörde

Das Gesetz dahinter

Für diesen Staat ist bis 23. Oktober 2026 kein Gesetz als NIS2-Gesetz im Register erfasst.

Was Sie bereithalten

Artikel 3 Absatz 4 setzt den Mindestinhalt einer Registrierung, unabhängig vom Weg.

Für die Zwecke der Erstellung der in Absatz 3 genannten Liste schreiben die Mitgliedstaaten vor, dass die jenem Absatz genannten Einrichtungen den zuständigen Behörden mindestens die folgenden Informationen übermitteln: (a) den Namen der Einrichtung, (b) die Anschrift und aktuellen Kontaktdaten, einschließlich der E-Mail-Adressen, IP-Adressbereiche und Telefonnummern, (c) gegebenenfalls den relevanten Sektor und Teilsektor gemäß Anhang I oder II sowie (d) gegebenenfalls eine Liste der Mitgliedstaaten, in denen sie Dienste erbringen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.

Das NIS2-Registrierungspaket

Die Formulare, die Sektorzuordnung und die Nachweisliste, für Spanien und die übrigen sechsundzwanzig.

Auf den Seiten der Behörde gelesen am 28. September 2026. Die gelesene Seite

Siehe auch:Alle Register für SpanienDas UmsetzungsregisterAlle siebenundzwanzig Staaten

Diese Seite auf:EnglishFrançaisNederlandsEspañolDansk