NIS2
NIS2-Registrierung in Dänemark
Wer sich registrieren muss, bei welcher Behörde, bis wann und was die Meldung enthält. Gelesen auf den Seiten der Behörde in Dänemark.
- Für wen es gilt
- Wesentliche und wichtige Einrichtungen in den Sektoren der Richtlinie, oberhalb ihrer Größenschwellen.
- Die Termine
- Die Richtlinie gilt seit 18. Oktober 2024. Die eigenen Fristen jedes Staates stehen in seinem Gesetz.
- Das eine, was zu tun ist
- Registrieren Sie sich bei der unten genannten Behörde, über den Weg, den sie nennt.
Wo Sie sich in Dänemark registrieren
Registrierung
Styrelsen for Samfundssikkerhed (SAMSIK), with sector-responsible authorities alongside it
gelesen am 28. September 2026
Das Gesetz dahinter
Den Weg setzt NIS 2-loven, with bekendtgørelse 2025/620 designating the competent authorities.
Der Kommission mitgeteilt: Lov om foranstaltninger til sikring af et højt cybersikkerhedsniveau (NIS 2-loven), vom 6. Mai 2025. Die nationale Veröffentlichung
Was Sie bereithalten
Artikel 3 Absatz 4 setzt den Mindestinhalt einer Registrierung, unabhängig vom Weg.
Für die Zwecke der Erstellung der in Absatz 3 genannten Liste schreiben die Mitgliedstaaten vor, dass die jenem Absatz genannten Einrichtungen den zuständigen Behörden mindestens die folgenden Informationen übermitteln: (a) den Namen der Einrichtung, (b) die Anschrift und aktuellen Kontaktdaten, einschließlich der E-Mail-Adressen, IP-Adressbereiche und Telefonnummern, (c) gegebenenfalls den relevanten Sektor und Teilsektor gemäß Anhang I oder II sowie (d) gegebenenfalls eine Liste der Mitgliedstaaten, in denen sie Dienste erbringen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.
Das NIS2-Registrierungspaket
Die Formulare, die Sektorzuordnung und die Nachweisliste, für Dänemark und die übrigen sechsundzwanzig.
Auf den Seiten der Behörde gelesen am 28. September 2026. Die gelesene Seite
Siehe auch:Alle Register für DänemarkDas UmsetzungsregisterAlle siebenundzwanzig Staaten