NIS2
NIS2-Registrierung in Belgien
Wer sich registrieren muss, bei welcher Behörde, bis wann und was die Meldung enthält. Gelesen auf den Seiten der Behörde in Belgien.
- Für wen es gilt
- Wesentliche und wichtige Einrichtungen in den Sektoren der Richtlinie, oberhalb ihrer Größenschwellen.
- Die Termine
- Die Richtlinie gilt seit 18. Oktober 2024. Die eigenen Fristen jedes Staates stehen in seinem Gesetz.
- Das eine, was zu tun ist
- Registrieren Sie sich bei der unten genannten Behörde, über den Weg, den sie nennt.
Wo Sie sich in Belgien registrieren
Das Gesetz dahinter
Den Weg setzt Law of 26 April 2024 establishing a framework for the cybersecurity of networks and information systems of general interest for public security.
Der Kommission mitgeteilt: Loi du 26 avril 2024 établissant un cadre pour la cybersécurité des réseaux et des systèmes d'information d’intérêt général pour la sécurité publique (loi NIS2), vom 17. Mai 2024.
Was Sie bereithalten
Artikel 3 Absatz 4 setzt den Mindestinhalt einer Registrierung, unabhängig vom Weg.
Für die Zwecke der Erstellung der in Absatz 3 genannten Liste schreiben die Mitgliedstaaten vor, dass die jenem Absatz genannten Einrichtungen den zuständigen Behörden mindestens die folgenden Informationen übermitteln: (a) den Namen der Einrichtung, (b) die Anschrift und aktuellen Kontaktdaten, einschließlich der E-Mail-Adressen, IP-Adressbereiche und Telefonnummern, (c) gegebenenfalls den relevanten Sektor und Teilsektor gemäß Anhang I oder II sowie (d) gegebenenfalls eine Liste der Mitgliedstaaten, in denen sie Dienste erbringen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.
Das NIS2-Registrierungspaket
Die Formulare, die Sektorzuordnung und die Nachweisliste, für Belgien und die übrigen sechsundzwanzig.
Auf den Seiten der Behörde gelesen am 28. September 2026. Die gelesene Seite
Siehe auch:Alle Register für BelgienDas UmsetzungsregisterAlle siebenundzwanzig Staaten