Die 24-Stunden-Meldepflicht des CRA gilt seit dem 11. September 2026. Prüfen, ob sie Sie betrifft

NIS2

NIS2-Registrierung in Österreich

Wer sich registrieren muss, bei welcher Behörde, bis wann und was die Meldung enthält. Gelesen auf den Seiten der Behörde in Österreich.

Für wen es gilt
Wesentliche und wichtige Einrichtungen in den Sektoren der Richtlinie, oberhalb ihrer Größenschwellen.
Die Termine
Die Richtlinie gilt seit 18. Oktober 2024. Die eigenen Fristen jedes Staates stehen in seinem Gesetz.
Das eine, was zu tun ist
Registrieren Sie sich bei der unten genannten Behörde, über den Weg, den sie nennt.

Wo Sie sich in Österreich registrieren

Registrierung

Bundesamt für Cybersicherheit (BCS), reporting to the Bundesministerium für Inneres

Sie brauchen USP access, with the users holding an ID Austria, bevor eine Registrierung angenommen wird.

Bereits erfasste Einrichtungen müssen sich bis zum 1. Januar 2027 registrieren.

Zur Registrierung

gelesen am 4. Oktober 2026

Die NIS2-Seite der Behörde

Das Gesetz dahinter

Den Weg setzt Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026), in force 1 October 2026.

Der Kommission mitgeteilt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 – NISG 2026) erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz 2021 und das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert werden, vom 23. Dezember 2025.

Was Sie bereithalten

Artikel 3 Absatz 4 setzt den Mindestinhalt einer Registrierung, unabhängig vom Weg.

Für die Zwecke der Erstellung der in Absatz 3 genannten Liste schreiben die Mitgliedstaaten vor, dass die jenem Absatz genannten Einrichtungen den zuständigen Behörden mindestens die folgenden Informationen übermitteln: (a) den Namen der Einrichtung, (b) die Anschrift und aktuellen Kontaktdaten, einschließlich der E-Mail-Adressen, IP-Adressbereiche und Telefonnummern, (c) gegebenenfalls den relevanten Sektor und Teilsektor gemäß Anhang I oder II sowie (d) gegebenenfalls eine Liste der Mitgliedstaaten, in denen sie Dienste erbringen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.

Das NIS2-Registrierungspaket

Die Formulare, die Sektorzuordnung und die Nachweisliste, für Österreich und die übrigen sechsundzwanzig.

Auf den Seiten der Behörde gelesen am 4. Oktober 2026. Die gelesene Seite

Siehe auch:Alle Register für ÖsterreichDas UmsetzungsregisterAlle siebenundzwanzig StaatenÖsterreich im Detail

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