DORA: Daten, Werkzeug und Artikel

Verordnung (EU) 2022/2554 · Artikel 30

Die DORA-Vertragsklauseln, Artikel 30: neun oder fünfzehn, ein Status für jede

Seit dem 17. Januar 2025 darf ein Finanzunternehmen IKT-Dienstleistungen nur zu Bedingungen beziehen, die die Klauseln des Artikels 30 tragen: neun für jeden Dienst, fünfzehn, wenn der Dienst eine kritische oder wichtige Funktion unterstützt. Eine Frage entscheidet, welcher Satz; dann folgt jede Klausel in den Worten der Verordnung mit den ISO-27001-Nachweisen, die sie beantworten, einem Status und einer Notiz, und die Seite schreibt die Checkliste. Nichts, was Sie eingeben, verlässt diese Seite.

Unterstützt der Dienst eine kritische oder wichtige Funktion des Kunden?

Der Kunde entscheidet nach Artikel 28 Absatz 4 Buchstabe a, anhand von Artikel 3 Nummer 22: eine Funktion, deren Störung seine finanzielle Leistungsfähigkeit, die Solidität oder Kontinuität seiner Dienste oder seine fortlaufende Einhaltung der Zulassungsbedingungen wesentlich beeinträchtigen würde. Ein Anbieter, der eine sein könnte, bereitet die fünfzehn vor.

Beantworten Sie die Frage, und die Klauseln werden hier aufgelistet.

Dreizehn der fünfzehn Klauseln verlangen einen Nachweis, den ein ISO-27001-System führt

StandardOS betreibt das Managementsystem nach ISO/IEC 27001, dessen Nachweise die Sorgfaltsprüfung hinter den Klauseln beantworten: das Lieferantenregister, die Sicherungs- und Wiederherstellungstests, der Vorfallprozess, der Kontinuitätsplan, das interne Auditprogramm, in sechs Sprachen. Diese Checkliste geht als erster Nachweis hinein.

DORA für einen Softwareanbieter: die Klauseln, das Register, die RechtsakteDie ISO-27001-Maßnahmen, eine Seite je Maßnahme