DORA: Daten, Werkzeug und Artikel

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956

Das Informationsregister, als das Datenblatt, das Ihre Kunden verlangen

Nach Artikel 28 Absatz 3 DORA führt Ihr Kunde ein Informationsregister über jeden IKT-Vertrag und meldet es seiner Behörde; die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956 vom 29. November 2024 legt die Meldebögen fest. 19 der Spalten sind Angaben über Sie und die Dienstleistung, die der Kunde von Ihnen bekommen muss, darunter die Art der Dienstleistung aus einer Taxonomie von 19. Einmal ausfüllen, unter den Spaltencodes und Bezeichnungen der Durchführungsverordnung, und der Fragebogen jedes Kunden bekommt dieselben Antworten.

Der Dienstleister (Meldebogen B_05.01)

Wer Sie sind, wie das Register es festhält: der Firmenname wie im Handelsregister, der Identifikationscode und seine Art, das Land des Hauptsitzes und das oberste Mutterunternehmen.

Die Dienstleistung (Meldebogen B_02.02)

Ein Blatt je Dienstleistung: ihre Art aus der Taxonomie in Anhang III, wo sie erbracht wird, wo die Daten gespeichert und wo sie verarbeitet werden, das anwendbare Recht, die Kündigungsfristen in Kalendertagen, und die zwei Bewertungen, die der Kunde mit Ihren Angaben vornimmt.

Die Lieferkette (Meldebogen B_05.02)

Der Kunde erfasst jeden Dienstleister in der Kette mit einem Rang: Sie sind Rang 1, ein Unterauftragnehmer, der die Dienstleistung unterstützt, Rang 2, dessen Unterauftragnehmer Rang 3. Buchstabe a von Artikel 30 Absatz 2 stellt dieselbe Frage im Vertrag.

Die eigenen Spalten des Kunden (Meldebogen B_07.01)

Diese Spalten sind die Bewertung des Kunden über Sie, nicht Ihre Antwort; sie stehen hier, damit Sie wissen, wohin das Blatt einfließt. Ersetzbarkeit und Ausstiegsplan werden anhand dessen entschieden, was Sie zu Standorten, Datenrückgabe und Kündigungsfristen liefern.

  • B_07.01.0050 Substituierbarkeit des IKT-Drittdienstleisters
  • B_07.01.0070 Datum des letzten Audits über den IKT-Drittdienstleister
  • B_07.01.0080 Vorliegen eines Ausstiegsplans
  • B_07.01.0100 Auswirkung der Einstellung der IKT-Dienstleistungen
  • B_07.01.0110 Gibt es alternative IKT-Drittdienstleister?

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Das Datenblatt

# Informationsregister: Datenblatt des Dienstleisters

Erstellt am  aus den Meldebögen der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956 vom 29. November 2024, gelesen am 12. September 2026. Spaltencodes und Bezeichnungen sind die der Durchführungsverordnung; jeder Wert ist die Erklärung des Dienstleisters für das Informationsregister des Finanzunternehmens nach Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2554.

## Der Dienstleister (Meldebogen B_05.01)

- B_05.01.0050 Offizielle Bezeichnung des IKT-Drittdienstleisters: (nicht ausgefüllt)
- B_05.01.0060 Name des IKT-Drittdienstleisters in lateinischer Schrift: (nicht ausgefüllt)
- B_05.01.0070 Art der Person des IKT-Drittdienstleisters: (nicht ausgefüllt)
- B_05.01.0010 Identifikationscode des IKT-Drittdienstleisters: (nicht ausgefüllt)
- B_05.01.0020 Art des Codes zur Identifizierung des IKT-Drittdienstleisters: (nicht ausgefüllt)
- B_05.01.0080 Land, in dem der IKT-Drittdienstleister seinen Sitz hat: (nicht ausgefüllt)
- B_05.01.0110 Identifikationscode des obersten Mutterunternehmens des IKT-Drittdienstleisters: (nicht ausgefüllt)
- B_05.01.0120 Art des Codes zur Identifizierung des Mutterunternehmens des IKT-Drittdienstleisters: (nicht ausgefüllt)

## Die Dienstleistung (Meldebogen B_02.02)

- B_02.02.0060 Art der IKT-Dienstleistungen: (nicht ausgefüllt)
- B_02.02.0130 Land der Erbringung der IKT-Dienstleistungen: (nicht ausgefüllt)
- B_02.02.0140 Datenspeicherung: (nicht ausgefüllt)
- B_02.02.0150 Aufbewahrungsort der gespeicherten Daten (Speicherung): (nicht ausgefüllt)
- B_02.02.0160 Ort der Datenverwaltung (Datenverarbeitung): (nicht ausgefüllt)
- B_02.02.0120 Land, dessen Recht für die vertragliche Vereinbarung maßgebend ist: (nicht ausgefüllt)
- B_02.02.0100 Kündigungsfrist für das Finanzunternehmen, das die IKT-Dienstleistung(en) in Anspruch nimmt: (nicht ausgefüllt)
- B_02.02.0110 Kündigungsfrist für den IKT-Drittdienstleister: (nicht ausgefüllt)
- B_02.02.0170 Sensibilität der vom IKT-Drittdienstleister gespeicherten Daten: (nicht ausgefüllt)
- B_02.02.0180 Grad der Abhängigkeit von der IKT-Dienstleistung, die die kritische oder wichtige Funktion unterstützt.: (nicht ausgefüllt)

## Die Lieferkette (Meldebogen B_05.02)

- B_05.02.0050 Rang: (nicht ausgefüllt)

## Die eigenen Spalten des Kunden (Meldebogen B_07.01)

Diese Spalten sind die Bewertung des Kunden über Sie, nicht Ihre Antwort; sie stehen hier, damit Sie wissen, wohin das Blatt einfließt. Ersetzbarkeit und Ausstiegsplan werden anhand dessen entschieden, was Sie zu Standorten, Datenrückgabe und Kündigungsfristen liefern.

- B_07.01.0050 Substituierbarkeit des IKT-Drittdienstleisters
- B_07.01.0070 Datum des letzten Audits über den IKT-Drittdienstleister
- B_07.01.0080 Vorliegen eines Ausstiegsplans
- B_07.01.0100 Auswirkung der Einstellung der IKT-Dienstleistungen
- B_07.01.0110 Gibt es alternative IKT-Drittdienstleister?

Bewahren Sie das Blatt beim Vertrag auf und senden Sie die aktualisierte Fassung, wenn sich ein Standort, ein Unterauftragnehmer, eine Kündigungsfrist oder das Mutterunternehmen ändert; Buchstabe b von Artikel 30 Absatz 2 macht einen Standortwechsel zu einem Ereignis mit Mitteilungspflicht.

Dies ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Text der Durchführungsverordnung.

Die Standorte, die Unterauftragnehmer und die Kündigungsfristen sind Aufzeichnungen, die ein ISO-27001-System ohnehin führt

StandardOS führt das Lieferantenverzeichnis, das Inventar der Werte mit ihren Standorten und die Vertragsbedingungen je Lieferant, sodass das Datenblatt exportiert statt getippt wird, und die Änderung, die es veralten lässt, eine Änderung ist, die Sie ohnehin erfassen.

Die Klausel-Checkliste zu Artikel 30DORA für einen Softwareanbieter, der Artikel