Cyber Resilience Act: alle Werkzeuge und Artikel
Verordnung (EU) 2024/2847, Anhang III
Sie bauen ein vernetztes Verbrauchergerät. Was verlangt der CRA?
- Erfasst?
- Ja, grundsätzlich, wie jedes Produkt mit digitalen Elementen.
- Welche Klasse?
- Standard, sofern es nicht eine der fünf Verbraucherkategorien in Anhang III Klasse I ist.
- Ab wann?
- Meldepflicht seit 11. September 2026; alles Übrige ab 11. Dezember 2027.
Was stellen Sie her?
Die fünf Verbraucherkategorien in Anhang III Klasse I
| Nummer | Im Wortlaut der Verordnung |
|---|---|
| III.I.12 | Routers, modems intended for the connection to the internet, and switches |
| III.I.16 | Smart home general purpose virtual assistants |
| III.I.17 | Smart home products with security functionalities, including smart door locks, security cameras, baby monitoring systems and alarm systems |
| III.I.18 | Internet connected toys covered by Directive 2009/48/EC of the European Parliament and of the Council that have social interactive features (e.g. speaking or filming) or that have location tracking features |
| III.I.19 | Personal wearable products to be worn or placed on a human body that have a health monitoring (such as tracking) purpose and to which Regulation (EU) 2017/745 or (EU) 2017/746 do not apply, or personal wearable products that are intended for the use by and for children |
Verordnung (EU) 2024/2847, Anhang III, Klasse I, aus dem Amtsblatt mit ihren Berichtigungen gelesen; die Meldepflichten gelten seit 11. September 2026.
Zwei Wege zur Bereitschaft
CRA-Bereitschaft, 1.500 €, 10 Arbeitstage
Wir grenzen Ihr Produkt ab, listen die Lücken gegenüber Anhang I, richten den Meldeweg ein und erstellen die technische Dokumentation mit Ihnen.
Leistungsumfang ansehenCRA-Paket technische Dokumentation, 2.000 €
Dieselbe Dokumentation, von Ihnen aus unserer Vorlage und Ihrem Produktdatensatz geschrieben, ohne Beauftragung.
Paket ansehenHäufige Fragen
- Gilt der CRA für ein Gerät, das sich nur mit einem Telefon verbindet, nicht mit dem Internet?
- Ja. Erfasst sind Produkte mit digitalen Elementen, deren bestimmungsgemäße Verwendung eine direkte oder indirekte Datenverbindung zu einem Gerät oder Netz einschließt; eine Kopplung mit dem Telefon ist eine solche.
- Wir verkaufen von außerhalb in die EU. Ändert das etwas?
- Nein. Die Pflichten knüpfen an das Inverkehrbringen auf dem Unionsmarkt an, nicht an Ihren Sitz. Sie brauchen einen Einführer oder einen in der Union ansässigen Bevollmächtigten.
- Was gilt jetzt schon, vor dem 11. Dezember 2027?
- Die Meldepflicht. Seit dem 11. September 2026 ist eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle oder ein schwerwiegender Sicherheitsvorfall zu melden, zuerst binnen 24 Stunden, dann binnen 72.
- Ist ein Firmware-Update ein neues Produkt?
- Für sich genommen nicht. Eine wesentliche Veränderung eines bereits in Verkehr gebrachten Produkts macht es dazu; das ist der Test vor einem größeren Release.