Cyber Resilience Act: alle Werkzeuge und Artikel

Verordnung (EU) 2024/2847, Anhang III

Sie bauen ein vernetztes Verbrauchergerät. Was verlangt der CRA?

Erfasst?
Ja, grundsätzlich, wie jedes Produkt mit digitalen Elementen.
Welche Klasse?
Standard, sofern es nicht eine der fünf Verbraucherkategorien in Anhang III Klasse I ist.
Ab wann?
Meldepflicht seit 11. September 2026; alles Übrige ab 11. Dezember 2027.

Was stellen Sie her?

Die fünf Verbraucherkategorien in Anhang III Klasse I

NummerIm Wortlaut der Verordnung
III.I.12Routers, modems intended for the connection to the internet, and switches
III.I.16Smart home general purpose virtual assistants
III.I.17Smart home products with security functionalities, including smart door locks, security cameras, baby monitoring systems and alarm systems
III.I.18Internet connected toys covered by Directive 2009/48/EC of the European Parliament and of the Council that have social interactive features (e.g. speaking or filming) or that have location tracking features
III.I.19Personal wearable products to be worn or placed on a human body that have a health monitoring (such as tracking) purpose and to which Regulation (EU) 2017/745 or (EU) 2017/746 do not apply, or personal wearable products that are intended for the use by and for children

Verordnung (EU) 2024/2847, Anhang III, Klasse I, aus dem Amtsblatt mit ihren Berichtigungen gelesen; die Meldepflichten gelten seit 11. September 2026.

Zwei Wege zur Bereitschaft

CRA-Bereitschaft, 1.500 €, 10 Arbeitstage

Wir grenzen Ihr Produkt ab, listen die Lücken gegenüber Anhang I, richten den Meldeweg ein und erstellen die technische Dokumentation mit Ihnen.

Leistungsumfang ansehen

CRA-Paket technische Dokumentation, 2.000 €

Dieselbe Dokumentation, von Ihnen aus unserer Vorlage und Ihrem Produktdatensatz geschrieben, ohne Beauftragung.

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Häufige Fragen

Gilt der CRA für ein Gerät, das sich nur mit einem Telefon verbindet, nicht mit dem Internet?
Ja. Erfasst sind Produkte mit digitalen Elementen, deren bestimmungsgemäße Verwendung eine direkte oder indirekte Datenverbindung zu einem Gerät oder Netz einschließt; eine Kopplung mit dem Telefon ist eine solche.
Wir verkaufen von außerhalb in die EU. Ändert das etwas?
Nein. Die Pflichten knüpfen an das Inverkehrbringen auf dem Unionsmarkt an, nicht an Ihren Sitz. Sie brauchen einen Einführer oder einen in der Union ansässigen Bevollmächtigten.
Was gilt jetzt schon, vor dem 11. Dezember 2027?
Die Meldepflicht. Seit dem 11. September 2026 ist eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle oder ein schwerwiegender Sicherheitsvorfall zu melden, zuerst binnen 24 Stunden, dann binnen 72.
Ist ein Firmware-Update ein neues Produkt?
Für sich genommen nicht. Eine wesentliche Veränderung eines bereits in Verkehr gebrachten Produkts macht es dazu; das ist der Test vor einem größeren Release.

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